Die Mitglieder der UBI berieten heute in Bern öffentlich über mehrere Beschwerden, die sich alle gegen Radio- und Fernsehprogramme sowie Publikationen von SRF richteten.
Fernsehen SRF strahlte am 12. Oktober 2022 im Rahmen des Politmagazins "Rundschau" den Beitrag "Kampf um Windräder: Gegner machen mobil" aus. Darin geht es um den organisierten Widerstand gegen Windenergieprojekte in der Schweiz vor dem Hintergrund der Energiestrategie des Bundes. Gegen den Beitrag wurden mehrere Beschwerden erhoben. In der kontroversen Beratung unter den UBI-Mitgliedern bestand zwar weitgehend darüber Konsens, dass der Beitrag Mängel aufweist. Das betrifft namentlich die mangelhafte Transparenz bei der Darstellung von Personen im Filmbericht oder das Nichterwähnen einer Information. Die UBI-Mitglieder gewichteten diese Mängel jedoch unterschiedlich. Eine knappe Mehrheit befand, dass diese dem Publikum insgesamt nicht verunmöglichten, sich eine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots zu bilden. So war der Fokus des Beitrags erkennbar und Vertreter des Widerstands gegen Windenergieprojekte erhielten Gelegenheit, ihre jeweiligen Standpunkte darzulegen. In der Abstimmung wurden die Beschwerden gegen den Fernsehbeitrag mit jeweils fünf zu vier Stimmen abgewiesen (b. 936/937/938).
Im Rahmen einer Popularbeschwerde wurde die ungenügende Berichterstattung von SRF über die "Twitter Files" gerügt. Diese anfangs Dezember 2022 in mehreren Tranchen veröffentlichten Dokumente sollten belegen, dass bei Twitter unter dem früheren Management nicht genehme Ansichten und Themen zensiert worden seien. Die UBI stellte in der Beratung fest, dass SRF im Rahmen des relevanten Zeitraums im Dezember 2022 gar nicht über dieses Ereignis berichtet hat. Eine Minderheit der UBI vertrat die Auffassung, dass SRF damit das Vielfaltsgebot verletzt hat, weil es sich um ein demokratierelevantes Thema handelt. Eine Mehrheit der Kommission befand jedoch, dass die UBI im Rahmen des Vielfaltsgebots keine Kompetenz hat zu entscheiden, über welche Themen oder Ereignisse konzessionierte Veranstalter zwingend zu berichten haben. Ein entsprechendes ausnahmsweises Recht auf Antenne besteht nur bei einem rechtswidrig verweigerten Zugang zum Programm. Da es sich aber im vorliegenden Fall um keine Zugangsbeschwerde gehandelt hat, konnte die UBI diesen Aspekt nicht prüfen. Sie wies die Beschwerde daher mit sieben zu zwei Stimmen ab (b. 948).
SRF widmete sich am 16. November 2022 auf allen Kanälen und in unterschiedlichen Gefässen dem Thema Energie. Im Radio- und Fernsehprogramm sowie Online wurden dazu Sendungen und Beiträge publiziert. Parallel dazu konnte das Publikum in einem Live-Chat ("Fragen und Antworten: Ihre Fragen zum Thema Energie") Expertinnen und Experten befragen, wovon ein Protokoll erstellt und publiziert wurde. Der Beschwerdeführer rügt namentlich die Auswahl der 44 Fachleute, welche nicht einmal eine minimale Ausgewogenheit gewährleistet hätten. Namentlich Personen mit Fachwissen im Bereich der Kernenergie hätten gefehlt. Die UBI erachtete diese Rügen jedoch als unbegründet. Aufgrund der transparenten und vollständigen Darstellung in den Beiträgen konnte sich das Publikum dazu eine eigene Meinung bilden. Auch die Kritik des Beschwerdeführers wurde im Chat aufgeworfen und damit thematisiert. Die UBI wies die Beschwerde daher einstimmig ab (b. 944).
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte inkl. Kommentarspalten) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.
Medienkontakt:
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
Christoffelgasse 5
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 55 33/38
E-Mail: info@ubi.admin.ch
Internet: www.ubi.admin.ch
Twitter: @UBI_AIEP_AIRR
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI beurteilt Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und gegen das übrige publizistische Angebot der SRG. Sie behandelt ebenfalls Beschwerden gegen die Verweigerung des Zugangs zu schweizerischen Radio- und Fernsehprogrammen und zum übrigen publizistischen Angebot der SRG.
Als ausserparlamentarische Kommission des Bundes prüft die UBI in einem grundsätzlich kostenlosen Verfahren, ob rundfunkrechtliche Bestimmungen verletzt wurden. Sie hat dabei zwischen der Medienfreiheit und dem Schutz des Publikums abzuwägen. Der UBI vorgelagert sind Ombudsstellen.
Die UBI setzt sich aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern, die vom Bundesrat gewählt werden, und einem Sekretariat zusammen. Sie hat ihren Sitz in Bern.
Die UBI ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an keine Weisungen von Bundesversammlung, Bundesrat und Bundesverwaltung gebunden. Dem Bundesrat hat sie jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Administrativ ist die UBI dem Generalsekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angegliedert.
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Firmenporträt) | |
Artikel 'SRF-Publikationen im Fokus der UBI...' auf Swiss-Press.com |
Berghotel und Panorama-Restaurant Schynige Platte: Pächterpaar Willem mit 17. und letzter Saison
Jungfraubahnen, 07.05.2025Sonnenschutz mit Stil: Vorhangbox setzt neue Massstäbe im Hitzeschutz
vorhangbox.ch, 07.05.2025Healthcare Holding Schweiz erwirbt Aestheticbedarf
Healthcare Holding Schweiz AG, 07.05.2025
17:01 Uhr
In neun Wochen läuft für die Schweiz Trumps Gnadenfrist bei den ... »
16:52 Uhr
Nach Liam Paynes Tod: Das passiert mit seinem Millionen-Erbe »
16:51 Uhr
Mundart-Hits à gogo: 5 Punkte, warum Bärn die Schweiz rockt »
16:21 Uhr
Posse an der Universität St. Gallen: HSG will das Kunstwerk nicht ... »
A. Vogel Bio Herbamare 3x10g
CHF 4.35
Coop
A. Vogel Bio Kelpamare
CHF 4.85
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 4.75
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 3.40
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 14.90
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz Spicy
CHF 6.45
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'074'939