Der Bundesrat hat 2017 in einer Vernehmlassung Massnahmen zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden vorgeschlagen. Am 14. Dezember 2018 hat er ein erstes Paket beschlossen und gestaffelt bis am 1. Januar 2021 umgesetzt. Kernpunkte waren die Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit auf einen Tag und die Möglichkeit, den Lernfahrausweis für Personenwagen bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Nun setzt der Bundesrat das zweite Paket in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Umtausch des blauen Papierführerausweises: Der Bundesrat hat die Frist zum Umtausch in einen Ausweis im Kreditkartenformat verlängert. Neu endet sie am 31. Oktober 2024 (bisher: 31. Januar 2024). Inkrafttreten: 15. Juli 2023 Nachvollzug von EU-Recht bei den Führerausweiskategorien: Der Begriff «Sitzplätze» wird einheitlich durch «Plätze» ersetzt. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Fahrberechtigung der Ausweisunterkategorie D1. Zukünftige Inhaberinnen und Inhaber der Unterkategorie D1 dürfen keine Kleinbusse und Gesellschaftswagen mehr führen, die zwar nur 16 «Sitzplätze», zusätzlich aber auch noch Stehplätze aufweisen. Die Stehplätze sind künftig auf die Anzahl «Plätze» anzurechnen. Stehplätze sind nur bei Gesellschaftswagen und Kleinbussen im regionalen fahrplanmässigen Verkehr konzessionierter Transportunternehmen zugelassen. Wer daher die erwähnten Fahrzeuge im regionalen fahrplanmässigen Verkehr führen will, muss künftig die Kategorie D erwerben. Wer heute die Unterkategorie D1 besitzt, muss die Kategorie D nicht erwerben (Besitzstandsgarantie). Inkrafttreten: 15. Juli 2023
Angleichung der Altersgrenzen für die verkehrsmedizinische Untersuchung: Wer 75 und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren. Mit dieser Erhöhung gilt das gleiche Alter wie für die erste Kontrolluntersuchung von Personen, die beispielsweise die Ausweiskategorie B (Personenwagen) besitzen. Inkrafttreten 1. März 2024 Abbau von Doppelspurigkeiten bei den Sehtests und den verkehrsmedizinischen Untersuchungen: Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss neu keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Ausweisinhaberinnen und -inhaber müssen die Anforderungen an das Sehvermögen stets erfüllen. Ebenfalls keinen Sehtest mehr benötigen sollen Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft. Inkrafttreten 1. März 2024. Wer bereits eine berufsmässige Ausweiskategorie oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) besitzt, muss sich zum Erwerb einer weiteren berufsmässigen Führerausweiskategorie oder der BPT-Bewilligung keiner weiteren verkehrsmedizinischen Untersuchung mehr unterziehen. Die Fahreignung wird bei den regelmässigen Kontrolluntersuchungen geprüft. Inkrafttreten 1. März 2024
Umsetzung eines Bundesgerichtsentscheids: Der Zeitpunkt für das Aufgebot zur erstmaligen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung und der Untersuchungsrhythmus wird einheitlich vorgeschrieben. Damit wird einem Entscheid des Bundesgerichts Rechnung getragen und sichergestellt, dass die kantonalen Behörden betroffene Personen gleichbehandeln. Inkrafttreten 1. März 2024 Gleichbehandlung beim Entzug des Lernfahr- oder Führerausweises: Während eines Entzuges des Lernfahr- oder des Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die – wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen – hätte entzogen werden müssen. Inkrafttreten 1. März 2024
Steigerung der Qualität der praktischen Führerprüfung für den Erwerb eines Führerausweises für Motorräder (Kat. A) und für Personenwagen (Kat. B): Die Prüfungen für die Kategorie A und B müssen neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr gefahren werden. Daher dauert die praktische Führerprüfung für den Erwerb eines Motorradführerausweises künftig länger (60 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat statt bisher 30 Minuten). Inkrafttreten 1. März 2024
Medienkontakt:
Medienstelle ASTRA
+41 58 464 14 91
media@astra.admin.ch
Seit seiner Gründung 1998 ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Schweizer Fachbehörde für die Strasseninfrastruktur und den individuellen Strassenverkehr. Im Verantwortungsbereich des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wirkt es für eine nachhaltige und sichere Mobilität auf der Strasse.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist für den Bau, den Unterhalt und den Betrieb des Nationalstrassennetzes verantwortlich und setzt sich für eine nachhaltige und sichere Mobilität auf der Strasse ein. Es ist Teil des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Bundesamt für Strassen ASTRA (Firmenporträt) | |
Artikel 'Bundesamt für Strassen ASTRA - Revision der Führerausweisvorschriften: Bundesrat...' auf Swiss-Press.com |
Humanitärer Bedarf nimmt zu, staatliche Unterstützung nimmt ab
Swissaid, 06.06.202525 Jahre Stockental: Der TCS feiert sein erstes professionalisiertes Fahrtrainingszentrum
Touring Club Suisse (TCS), 06.06.2025
21:52 Uhr
Mächtiger als jeder Banker: Der Bundesrat stattet den Finma-Chef ... »
21:42 Uhr
Messerattacke auf Passanten: Polizei schiesst Frau nieder »
21:12 Uhr
Warum verzichten Senioren weiterhin auf Internet und Smartphone? »
15:21 Uhr
Awards für Sammelstiftungen: Das sind die Gewinner des ... »
1664 Blanc Weizen Bier 6x33cl
CHF 9.95
Coop
1664 Blanc Weizen Bier 6x50cl
CHF 12.95
Coop
1664 Blanc Weizen Bier Alkoholfrei 6x25cl
CHF 8.50
Coop
1664 Original Lager Bier 12x25cl
CHF 11.95
Coop
1664 Original Lager Bier 6x50cl
CHF 10.95
Coop
A. Vogel Multivitamin Kapseln 60 Stück
CHF 17.95
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'388'592