Mehr als sieben Millionen Menschen sind seit Februar 2022 wegen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine geflüchtet, allein in der Schweiz haben bisher über 75'000 Menschen vorübergehend Schutz gefunden. Während der Krieg in der Ukraine andauert, sind rund 18 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Schweiz engagiert sich gemeinsam mit der Europäischen Union, anderen Geberstaaten und den Vereinten Nationen, die betroffenen Personen in der Ukraine und ihren Nachbarländern zu unterstützen.
Bereits am 11. März 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die humanitäre Hilfe in der Ukraine und in der Region auf 80 Millionen Franken aufzustocken. Am 2. November 2022 stellte er weitere 100 Millionen Franken für den Aktionsplan Winterhilfe in der Ukraine und in Moldawien zur Verfügung. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz ist seit vielen Jahren in beiden Ländern aktiv und hat ihre laufenden Programme und Projekte auf die neuen Bedürfnisse ausgerichtet und teilweise aufgestockt. Daneben werden mit Mitteln des Zweiten Schweizer Beitrags und in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem UNO-Kinderhilfswerk (UNICEF) auch mehrere Nachbarländer der Ukraine bei der Aufnahme von Geflüchteten unterstützt.
Schwerpunktregionen der schweizerischen Migrationsaussenpolitik
Im Laufe des Berichtsjahres nahm die Bedeutung der östlichen Mittelmeer- und Balkanroute für die Flucht- und Migrationsbewegungen nach Europa wieder zu. Gründe dafür gab es mehrere, so etwa die Aufhebung der Pandemiemassnahmen oder das Visa-Regime von Staaten des Westbalkans. Die Schweiz verständigte sich 2022 mit Österreich und Deutschland jeweils auf einen gemeinsamen Aktionsplan, der sowohl grenzpolizeiliche als auch migrationspolitische Massnahmen enthält. Zusätzlich intervenierte die Schweiz zusammen mit anderen Staaten bei der Europäischen Kommission und erreichte damit eine Anpassung der Visumspolitik einzelner Westbalkanstaaten. Im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags hat der Bundesrat bezogen auf den Rahmenkredit Migration Umsetzungsabkommen mit Griechenland und Zypern abgeschlossen. Auch im Kohäsionsteil schritten die Arbeiten voran und es wurden acht Abkommen genehmigt.
Die Folgen des Krieges in der Ukraine gehen weit über Europa hinaus. In zahlreichen Herkunftsregionen verschärften sie, insbesondere durch steigende Nahrungsmittel- und Energiepreise, die Armut und instabile politische Verhältnisse zusätzlich. Die Schweiz leistete humanitäre Hilfe und setzte gleichzeitig ihre Aktivitäten im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit fort, um die Lebensbedingungen vor Ort langfristig zu verbessern und Alternativen zur irregulären Migration zu schaffen.
Die Schweiz hat 2022 ihre Zusammenarbeit mit zahlreichen Herkunfts- und Transitstaaten intensiviert, unter anderem durch zwei neue Migrationspartnerschaften mit Georgien und Nordmazedonien. Auch die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich entwickelte sich 2022 positiv, zum Beispiel mit Algerien und Marokko. Aus dem Libanon, der Türkei und Ägypten, drei wichtigen Transitländern, nahm die Schweiz im Rahmen ihres Resettlement-Programms vulnerable anerkannte Flüchtlinge vorwiegend aus Syrien und Afghanistan auf.
Multilaterale Migrationsaussenpolitik der Schweiz
Neben den zahlreichen bilateralen Dialogen, die die Schweiz im Migrations- und Fluchtbereich mit anderen Staaten führt, nahm sie 2022 auch an Dialogen auf multilateraler Ebene teil. Aktiv war die Schweiz in folgenden Bereichen: Arbeitsmigration, Binnenvertreibung, Migration und Entwicklung, Bekämpfung von Menschenhandel, vermisste Migrantinnen und Migranten sowie finanzielle und personelle Unterstützung an die IOM und an das UNO- Flüchtlingskommissariat (UNHCR).
Medienkontakt:
Kommunikation und Information SEM: medien@sem.admin.ch
Kommunikation EDA: kommunikation@eda.admin.ch
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
Staatssekretariat für Migration SEM (Firmenporträt) | |
Artikel 'SEM: Bericht des Bundesrats über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsa...' auf Swiss-Press.com |
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