Mit dem Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) am 1. Januar 2015 müssen sich alle bestehenden kantonalen Hochschulen bis Ende 2022 neu institutionell akkreditieren lassen. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, sich als «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» zu bezeichnen. Die Akkreditierung ist im Weiteren eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und Bundesmittel zu erhalten.
Die Universitäten Genf und Zürich waren vom Bundesrat bereits unter dem Universitätsförderungsgesetz (UFG) als beitragsberechtigt anerkannt worden. Am 25 März 2022 bzw. am 17. Dezember 2021 hat der Schweizerische Akkreditierungsrat die zwei Universitäten institutionell akkreditiert. Anschliessend haben die Trägerkantone Genf und Zürich die Beitragsberechtigung ihrer Universitäten beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF beantragt. Am 17. November 2022 wurden diese Anträge von der Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) einstimmig unterstützt. Basierend darauf hat der Bundesrat die beitragsrechtliche Anerkennung für die Universitäten Genf und Zürich beschlossen.
Die Universität Genf bietet ein breites Programm in der Lehre und Forschung in neun Fakultäten; als vielseitige Institution mit internationaler Ausstrahlung ist sie insbesondere auch in inter- und multidisziplinären Bereichen tätig. Die Universität Zürich zählt sieben Fakultäten und 150 Institute und ist mit gut 28 000 Studierenden die grösste Universität der Schweiz. Sie gehören als Mitglieder der «League of European Research Universities» (LERU) zum Kreis der führenden europäischen Forschungsuniversitäten.
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Im WBF geht es einerseits um Wirtschaftsangelegenheiten und Handelspolitik. Zu diesem Bereich gehört auch die Landwirtschaftspolitik. Andererseits steht der Bereiche Bildung, Forschung und Innovation im Fokus. Dazu kommen weitere Themen wie etwa das Wohnungswesen.
Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist dem Generalsekretariat unterstellt. Die Aufgabe des Büros ist es, das allgemeine Konsumenteninteresse zu wahren und gleichzeitig den spezifischen Kollektivinteressen der Verbraucher und den Interessen der Gesamtwirtschaft gebührend Rechnung zu tragen.
Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF (Firmenporträt) | |
Artikel 'Bundesrat bestätigt Beitragsberechtigung der Universitäten Genf und Zürich...' auf Swiss-Press.com |
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