Das SIS ist ein unverzichtbares Fahndungsinstrument für den Informationsaustausch zwischen den Polizeien und den Grenzkontroll- und Migrationsbehörden im Schengen-Raum. Im SIS werden einerseits Kriminelle zur Verhaftung ausgeschrieben. Das System enthält andererseits auch Informationen über Personen, die vermisst werden, oder gegen die ein Einreiseverbot verfügt wurde. Ebenso ausgeschrieben sind abhandengekommene Fahrzeuge, Ausweisschriften und Waffen. Täglich wird das SIS in der Schweiz tausendfach abgefragt - sowohl an der Schengen-Aussengrenze an den Flughäfen als auch bei Kontrollen im Inland. Im Durchschnitt ergeben diese Abfragen alle 30 Minuten einen Treffer. Dank dem SIS wird unter anderem sichergestellt, dass polizeilich gesuchte Personen bei einer Einreise in die Schweiz erkannt werden. Das zentrale Fahndungssystem wurde weiterentwickelt und verbessert, um neuen Herausforderungen der inneren Sicherheit und der Migration zu begegnen.
Neue Funktionalitäten Die Weiterentwicklung des SIS bringt unter anderem folgende Neuerungen:
Schneller Informationsaustausch: Neu müssen Ersuchen um zusätzliche Informationen zu einem Eintrag im SIS innerhalb von 12 Stunden von der Behörde beantwortet werden, die den Eintrag im SIS verfasst hat. Verbesserter Opferschutz: Neu können besonders schutzbedürftige Personen präventiv im SIS ausgeschrieben werden. Beispielsweise können nach Rücksprache mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kinder vorbeugend ausgeschrieben werden, die potenziell aufgrund eines Familienkonflikts von einem Elternteil entführt werden könnten. Informationen zu Einreiseverboten: Neu muss jedes Einreiseverbot, das aus sicherheits- oder migrationsrechtlichen Gründen verfügt wird, zwingend im SIS ausgeschrieben werden. Informationen zu Wegweisungsentscheiden: Die Migrationsbehörden -in der Schweiz das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die kantonalen Migrationsbehörden - müssen die gefällten Wegweisungsentscheide und die Frist, binnen derer die betroffene Person den Schengen-Raum verlassen muss, ebenfalls im SIS eintragen. Hat die Person den Schengen-Raum innerhalb der gesetzten Frist nicht verlassen, wird dies im SIS angezeigt und die Behörden aller Schengen- Mitgliedstaaten können die betroffene Person bei einer Personenkontrolle direkt des Schengen- Raums verweisen. Die Neuerungen sind Teil der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, weshalb auch die Schweiz als assoziiertes Schengen-Mitglied verpflichtet ist, sie umzusetzen. Die neuen Gesetzes- und Verordnungsanpassungen zu dieser SIS-Weiterentwicklung traten bereits am 22. November 2022 in Kraft. Das weiterentwickelte System ist nun in Betrieb.
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Artikel 'Schengener Informationssystem SIS weiterentwickelt und in Betrieb genommen...' auf Swiss-Press.com |
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