Die Grundlagenstudie des Schweizerischen Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM) im Auftrag der FRB liefert zum ersten Mal einen Überblick zur institutionell-strukturellen Diskriminierung in verschiedeneren Lebensbereichen. Die heute veröffentlichte Kurzfassung verdichtet die Ergebnisse der Studie, für die über 300 Forschungsarbeiten sowie Gespräche mit 25 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis ausgewertet wurden.
Hinweise auf institutionell-strukturelle Diskriminierung liegen insbesondere in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Behörden und Einbürgerung sowie teilweise bei der sozialen Sicherung und bei Polizei und Justiz vor. Weniger gut dokumentiert ist strukturelle Diskriminierung im Gesundheitswesen und in der Bildung. Ebenfalls noch ungenügend ausgeleuchtet sind die spezifischen Ausprägungen rassistischer Diskriminierung in Medien und Internet sowie im Bereich Alltag, öffentlicher Raum und Familie.
Auch wenn noch viele Wissenslücken zum Vorkommen und zur Wirkung von strukturellem Rassismus bestehen, liefert die Studie wichtige Fakten. Sie ist eine Einladung an Wissenschaft und Behörden sowie weitere Akteure und Akteurinnen der Rassismusbekämpfung, Wissenslücken zu schliessen und Massnahmen zu planen.
In ihren Schlussfolgerungen fordert die FRB einen Perspektivenwechsel: Soll der Schutz vor rassistischer Diskriminierung nachhaltig verankert und umgesetzt werden, braucht es einen kritischen Blick auf Strukturen und Institutionen. Es braucht neben Aktivitäten, die auf eine Haltungsänderung bei Personen oder die Unterstützung von Betroffenen abzielen, auch Massnahmen, die gezielt strukturellen und institutionellen Rassismus bekämpfen.
Medienkontakt:
Marianne Helfer
Leiterin Fachstelle für Rassismusbekämpfung
058 480 08 70
info@gs-edi.admin.ch
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR ist eine ausserparlamentarische, unabhängige Kommission. Sie wurde vom Bundesrat 1995 nach der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung RDK und der Annahme der Rassismusstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches eingesetzt.
Die EKR besteht aus 15 ausgewiesenen Expertinnen und Experten zu Fragen des Rassismus sowie einem dem Generalsekretariat des Innendepartements angegliederten Sekretariat.
Laut Mandat des Bundesrats vom 23. August 1995 „befasst sich die EKR mit Rassendiskriminierung, fördert eine bessere Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Rasse, Hautfarbe, nationaler und ethnischer Herkunft, Religion, bekämpft jegliche Form von direkter und indirekter Rassendiskriminierung und schenkt einer wirksamen Prävention besondere Beachtung“.
Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR (Firmenporträt) | |
Artikel 'Struktureller Rassismus: Belege zu Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereic...' auf Swiss-Press.com |
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