Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) mehrere Einziehungsverfahren einzuleiten. Diese Verfahren zielen auf mutmasslich unrechtmässig erlangte Vermögenswerte von politisch exponierten Personen (PEP) und von PEP nahestenden Personen. Es handelt sich hierbei um Personen aus dem Umfeld des früheren ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch, der bei der ukrainischen Revolution im Februar 2014 abgesetzt wurde.
Der Bundesrat fing kurz nach dem Beginn der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine an zu prüfen, in welchen Fällen Einziehungsverfahren auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) eingeleitet werden können. Am 25. Mai 2022 beauftragte er das EFD, erste Verfahren betreffend Vermögenswerte in Höhe von rund 100 Millionen Franken zu eröffnen. Nach dem Vorliegen weiterer Prüfungsergebnisse beauftragte er das EFD, Verfahren betreffend zusätzliche 30 Millionen Franken einzuleiten, wodurch die Gesamtsumme der möglicherweise einziehbaren Vermögenswerte auf 130 Millionen Franken anstieg.
Diese Vermögenswerte bleiben gesperrt, bis die Schweizer Verwaltungsjustiz einen endgültigen Entscheid über ihre Einziehung gefällt hat. Werden die Vermögenswerte endgültig eingezogen, gehen sie im Rahmen eines internationalen Abkommens zurück an die ukrainische Bevölkerung.
Die Einziehungsverfahren stützen sich auf das SRVG, das nur in ausserordentlichen Situationen zur Anwendung kommt. Das SRVG ermöglicht es der Schweizer Verwaltungsjustiz (dem BVGer und bei Beschwerde dem Bundesgericht) unter strengen Voraussetzungen, Vermögenswerte von PEP einzuziehen. Insbesondere ist es erforderlich, dass die Justiz des ausländischen Staates versucht hat, diese Vermögenswerte einzuziehen, dazu aber nicht in der Lage ist.
Sperrung des Bundesrates vom Februar 2014 und Justizverfahren
Wenige Tage nach der Amtsenthebung von Viktor Janukowitsch im Jahr 2014 hatte der Bundesrat angeordnet, allfällige Vermögenswerte des abgesetzten Präsidenten und seines Umfelds in der Schweiz zu sperren. In den nachfolgenden Monaten leitete die Ukraine Strafverfahren ein, um die in der Schweiz gesperrten Vermögenswerte einzuziehen. Sie reichte bei den Schweizer Behörden mehrere Rechtshilfeersuchen ein. Die Schweiz hat der Ukraine seither zahlreiche Dokumente und Beweismittel übermittelt.
Trotz dieser Zusammenarbeit stossen die ukrainischen Behörden seit der Eröffnung der Strafverfahren auf gewisse Schwierigkeiten bei ihren Bemühungen, die in der Schweiz deponierten Vermögenswerte einzuziehen. Sie waren bislang nicht in der Lage, Entscheide über ihre Einziehung zu erlassen. Mit der militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 haben sich die erwähnten Schwierigkeiten massiv verschärft. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Einleitung von Einziehungsverfahren auf der Grundlage des SRVG nun möglich und angebracht sei.
Angesichts der Einleitung der Einziehungsverfahren ist die vom Bundesrat 2014 angeordnete Sperrung nicht mehr erforderlich. Die Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Ukraine läuft am 27. Februar 2023 um Mitternacht aus.
Abgrenzung zu den gegen Russland verhängten Sanktionen
Der heutige Beschluss des Bundesrates steht in keinem Zusammenhang mit den Sanktionen, die seit Februar 2022 gegen Russland verhängt worden sind. Diese Sanktionen sehen unter anderem die Sperrung von Vermögenswerten bestimmter russischer Staatsangehöriger und Entitäten vor. Sie stützen sich auf das Embargogesetz und ihr alleiniger Zweck besteht darin, politischen Druck auf Russland auszuüben, um das Land zur Einhaltung des Völkerrechts zu bewegen.
Diese Situation ist somit nicht mit der Situation der Vermögenswerte von Personen aus dem Umfeld des früheren ukrainischen Präsidenten Janukowitsch vergleichbar. Die letztgenannten Vermögenswerte sind seit 2014 gesperrt und waren Gegenstand von Strafverfahren in der Ukraine sowie von Rechtshilfeverfahren, die von der Ukraine eingeleitet wurden. Die Einziehungsklagen, die das EFD anstrengen wird und Vermögenswerte in Höhe von insgesamt mehr als 130 Millionen Franken betreffen, stützen sich auf das SRVG. In den entsprechenden Verfahren soll ermittelt werden, ob in sehr spezifischen Fällen Vermögenswerte unrechtmässig erlangt wurden und deshalb eingezogen werden können.
Medienkontakt:
Kommunikation EDA
Tel. +41 58 462 31 53
Tel. Medienstelle +41 58 460 55 55
kommunikation@eda.admin.ch
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA koordiniert und gestaltet im Auftrag des Bundesrats die Schweizer Aussenpolitik, verfolgt die aussenpolitischen Ziele, wahrt die Interessen des Landes und fördert Schweizer Werte. Departementsvorsteher ist seit dem 1. November 2017 Bundesrat Ignazio Cassis.
Das EDA verfügt über rund 170 sogenannte Aussenstellen rund um Globus. Zu diesen Aussenstellen zählen Botschaften, Konsulate, Kooperationsbüros und ständige Missionen bei internationalen Organisationen.
Die Zentrale des EDA befindet sich in Bern und gliedert sich in ein Generalsekretariat, ein Staatssekretariat und vier Direktionen.
Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA (Firmenporträt) | |
Artikel 'Mehr als 130 Millionen Franken aus dem Umfeld des früheren Präsidenten Janukowit...' auf Swiss-Press.com |
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt April 2025 - Staatssekretariat für Wirtschaft
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, 06.05.2025Weniger Kinder, mehr Zukunft: Wie Familienplanung gelingen kann
Stiftung Menschen für Menschen - Karlheinz Böhms, 06.05.2025All-Terrain-Reifen im Test: Leistungsunterschiede zwischen Strasse und Offroad
Touring Club Suisse (TCS), 06.05.2025
12:41 Uhr
Neuer GAV: Mindestlohn in der Gastronomie könnte bald ... »
12:41 Uhr
«Jede Firma ohne Homeoffice ist veraltet» »
12:21 Uhr
Verurteilter IS-Anhänger kommt frei – trotz Gefährlichkeit »
11:42 Uhr
SpaceX-Standort von Elon Musk erhält Status einer Stadt »
A. Vogel Bio Herbamare 3x10g
CHF 4.35
Coop
A. Vogel Bio Kelpamare
CHF 4.85
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 4.75
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 3.40
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 14.90
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz Spicy
CHF 6.45
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'067'410