Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im November ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 1266 Gesuchen (112 mehr als im Oktober), die Türkei (685 Gesuche; +41), Burundi (359 Gesuche; +44), Eritrea (167 Gesuche; +16) und Syrien (158 Gesuche; +37).
Von den 3568 im November gestellten Gesuchen waren 3179 Primärgesuche (Oktober 2022: 2839 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im November 2022 waren: Afghanistan (1236, +117), die Türkei (611, +59), Burundi (358, +43) sowie Algerien (153, -4) und Syrien (107, +28). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).
Pendenzen nehmen zu
Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im November 2022 insgesamt 1822 Asylgesuche: Es wurden 624 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 529 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 352 Personen erhielten Asyl und 479 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 1857 auf 11 321 zu.
Im November haben 1638 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 1182 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 144 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 336 Personen ersucht und 53 Personen wurden in die Schweiz überstellt.
Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge
Im Rahmen des Resettlement-Programms sind im November 2022 148 Personen in die Schweiz eingereist. Der Bundesrat entscheidet alle zwei Jahre über ein Resettlement-Programm. Für die Jahre 2022 und 2023 hat er beschlossen, insgesamt bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Hinzu kommt ein Kontingent von 220 Flüchtlingen, die wegen der pandemiebedingten Verzögerung nicht im Rahmen des Programms 2020/2021 aufgenommen werden konnten.
Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)
Für die Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine hatte der Bundesrat am 12. März 2022 erstmals den Schutzstatus S aktiviert.
Im November stellten 2619 Personen ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 2493 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 80 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.
In 6123 Fällen wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung beendet, in 2010 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende November hatten insgesamt 61 553 Personen den Schutzstatus S.
Medienkontakt:
medien@sem.admin.ch
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
Staatssekretariat für Migration SEM (Firmenporträt) | |
Artikel 'Staatssekretariat für Migration SEM: Asylstatistik November 2022...' auf Swiss-Press.com |
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