Als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands in der Ukraine hatte der Bundesrat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken. Unter anderem ist es verboten, Einlagen von russischen Staatsangehörigen oder in Russland niedergelassene natürliche und juristische Personen entgegenzunehmen, sofern der Gesamtwert der Einlagen pro Person 100’000 Franken übersteigt. Bestehende Einlagen über 100'000 Franken mussten dem SECO bis am 3. Juni 2022 in aggregierter Form gemeldet werden.
In diesem Zusammenhang wurden dem SECO durch 123 Personen oder Einrichtungen 7’548 Geschäftsbeziehungen mit einer Summe von CHF 46,1 Mia. gemeldet. Im Zusammenhang mit den Massnahmen gegenüber Belarus gingen 28 Meldungen ein, die 294 Geschäftsbeziehungen mit einer Summe von CHF 0,4 Mia. umfassten.
Ausgenommen vom Einlageverbot und der Meldepflicht sind natürliche Personen mit Staatsangehörigkeit in der Schweiz oder eines EWR-Mitgliedstaats und Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel der Schweiz oder eines EWR-Mitgliedstaats verfügen. Ebenso ausgenommen sind Einlagen von russischen Staatsangehörigen oder natürlichen und juristischen Personen in Russland, sofern die Grenze von 100'000 Franken pro Person nicht überschritten wird. Die Höhe der gemeldeten Einlagen über CHF 46,1 Mia. kann daher nicht mit der Höhe aller in der Schweiz gehaltenen Geldern mit russischem Ursprung gleichgesetzt werden.
Von dieser Meldepflicht für bestehende Einlagen über 100'000 Franken zu unterscheiden ist die Sperre von Vermögenswerten. Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle von Personen, Unternehmen und Organisationen befinden, die in Anhang 8 der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine aufgeführt sind, sind gesperrt und müssen dem SECO gemeldet werden. Über sie kann nicht verfügt werden. Stand 25. November 2022 sind in der Schweiz CHF 7,5 Mia. an finanziellen Vermögenswerten und 15 Liegenschaften sanktionierter natürlicher Personen, Unternehmen und Organisationen gesperrt.
Die Höhe der gesperrten Vermögenswerte ist kein direkter Gradmesser dafür, wie effektiv die Sanktionen umgesetzt werden. Zudem handelt es sich bei der Höhe der gesperrten Vermögenswerte um eine Momentaufnahme, wobei der Wert in beide Richtungen schwanken kann: Einerseits können die gesperrten Beträge sich erhöhen, wenn z. B. neue Personen auf die Liste kommen oder neue Vermögenswerte festgestellt werden, andererseits kommt es vor, dass vorsorglich gesperrte Vermögenswerte nach den entsprechenden Abklärungen wieder freigegeben werden müssen.
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Fabian Maienfisch
Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher SECO
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Artikel 'Ukraine: Höhe der gemeldeten Einlagen und gesperrten Vermögenswerte in der Schwe...' auf Swiss-Press.com |
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