Mit Überweisung des Postulats 14.3951 «Transparenz über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Bundesaktivitäten in den Kantonen» hat der Nationalrat den Bundesrat beauftragt, alle vier Jahre über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Bundesaktivitäten in den Kantonen Bericht zu erstatten. Der neueste Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung deckt die Jahre 2017–2020 ab. Im Bericht werden die Einnahmen und die Ausgaben des Bundes den 26 Kantonen zugeordnet und die Finanzierungssaldi zwischen Bund und Kantonen berechnet. Zudem wurde auch die Verteilung der Covid-19-Ausgaben des Jahres 2020 auf die Kantone analysiert.
Die Analyse zeigt, dass jeder Kanton, der beim Finanzausgleich (NFA) Nettozahler ist, auch beim Bundeshaushalt Nettozahler ist. Gleichzeitig weisen jene Kantone, die beim NFA Nettoempfänger sind, beim Bund mehrheitlich Defizite auf und sind somit Nettoempfänger der Bundesaktivitäten. Dies bedeutet, dass der Bundeshaushalt insgesamt zu einer zielgerichteten Umverteilung von ressourcenstarken zu ressourcenschwachen Kantonen führt. Aus der Analyse wird deutlich, dass die Umverteilungswirkung der Bundesaktivitäten hauptsächlich durch die unterschiedlichen Beiträge der Kantone an der Finanzierung des Bundeshaushalts erklärt werden kann. Ein überproportional hoher Anteil der Bundeseinnahmen stammt aus ressourcenstarken Kantonen.
Dieser Bericht bestätigt somit die aktuelle Strategie des Bundes, die Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen über den NFA und die Finanzierung des Bundeshaushaltes statt über die Beschaffungs- und Personalausgaben zu reduzieren. Der nächste Bericht ist für Ende 2026 geplant.
Umsetzung des Postulats Das Postulat verlangt alle vier Jahre einen Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Aktivitäten des Bundes in den Kantonen. Zudem fordert das Postulat explizit den Einbezug der Verteilung von Bundesausgaben auf die Kantone im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen des Bundes, Arbeitsvergaben und Armeeaktivitäten in die Analyse. Als Grundlage für diesen zweiten Bericht dient der konsolidierte Teilsektor «Bund» gemäss dem nationalen Modell der Finanzstatistik (FS-Modell). Mit diesem Modell verfügt die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) über eine aussagekräftige Statistik, um die Zuordnung der Transferzahlungen des Bundes an die Kantone auszuweisen.
Medienkontakt:
Michael Girod
Kommunikation
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Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) ist für den Voranschlag, den Finanzplan und die Rechnungslegung verantwortlich, beurteilt die ausgabenwirksamen Vorhaben aller Departemente, entwickelt finanzpolitische Konzepte (so z.B. das Finanzleitbild, die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Schuldenbremse), ist für die Statistik der öffentlichen Haushalte der Schweiz zuständig und führt den bundesstaatlichen Finanzausgleich.
Sie stellt die ständige Zahlungsbereitschaft des Bundes sicher und ist für die Mittelbeschaffung und Anlagen am Geld- und Kapitalmarkt verantwortlich.
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