Um die Emissionen der Bundesverwaltung zu senken, hat der Bundesrat 2019 das «Klimapaket Bundesverwaltung» verabschiedet. Unter diesem soll die Verwaltung ihre Treibhausgasemissionen im Inland bis 2030 um 50% gegenüber dem Jahr 2006 reduzieren, das VBS um mindestens 40% gegenüber 2001. Die verbleibenden Emissionen sollen von 2021 bis 2030 mit Klimaschutzprojekten im Ausland kompensiert werden. Am 12. November 2022 haben die Schweiz und Ghana hierzu das erste Projekt unterschrieben.
Unter dem Projekt werden in Ghana klimafreundliche Methoden für den Reisanbau gefördert, bei denen weniger Methan entsteht. Methan wirkt als Treibhausgas um ein Vielfaches schädlicher als CO2. Mit dem Programm sollen bis 2030 über eine Million Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden. Ghana profitiert auch nach 2030 noch von diesem Projekt, es stärkt die Versorgung mit Nahrungsmitteln, die das Klima weniger belasten. Die Umsetzung erfolgt durch das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen.
Leitlinien für die Klimakompensation Um die Emissionen der Bundesverwaltung mit Projekten im Ausland zu kompensieren, müssen unter dem Pariser Übereinkommen anerkannte Emissionsverminderungen eingesetzt werden. Diese müssen höchsten Ansprüchen an die Umwelt und Menschenrechte genügen und einen zusätzlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Die Abkommen verpflichten zudem beide Länder zur Anwendung einer Methode, welche die doppelte Zählung von Emissionsverminderungen verhindert. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für die freiwillige Klimakompensation der Bundesverwaltung. Der Bundesrat hat das BAFU mit der zentralen Beschaffung dieser Emissionsverminderungen beauftragt.
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Artikel 'Schweiz und Ghana genehmigen erstes Klimaschutzprojekt unter dem bilateralen Abk...' auf Swiss-Press.com |
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