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Schutzstatus S wird nicht aufgehoben - SEM



Staatssekretariat für Migration SEM

10.11.2022, Bern - Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2024 aufgehoben, sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend ändert. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. November 2022 entschieden. Die Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S werden um ein Jahr verlängert.


Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hatte der Bundesrat per 12. März 2022 den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine aktiviert. Dieser dient dem vorübergehenden Schutz für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung. Seit der Aktivierung haben mehr als 67 000 Personen aus der Ukraine Schutz in der Schweiz erhalten.

Der Schutzstatus S gilt bis zur Aufhebung durch den Bundesrat. Voraussetzung für die Aufhebung ist eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine. Das bedeutet, dass die schwere allgemeine Gefährdung nicht mehr gegeben ist. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass eine solche Stabilisierung zurzeit nicht absehbar ist. Nach wie vor muss auf dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine mit kriegerischen Handlungen gerechnet werden.

Der Bundesrat hat deshalb entschieden, den Schutzstatus S bis zum 4. März 2024 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Damit schafft er Klarheit für die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und die Arbeitgeber. Die EU hat bereits Mitte Oktober signalisiert, dass sie vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in der Ukraine ebenfalls von einer Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis Frühjahr 2024 ausgeht.

Unterstützung und Ausweise verlängert Anders als der Schutzstatus sind die Ausweise für Schutzsuchende mit dem Status S auf ein Jahr befristet. Der Bundesrat fordert die Kantone daher auf, diese nach deren Ablauf um ein Jahr zu verlängern. Zudem hat er entschieden, die erstmals am 13. April 2022 beschlossenen spezifischen Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S bis zum 4. März 2024 zu verlängern. Der Bund beteiligt sich mit 3000 Franken pro Person und Jahr an diesen Massnahmen, wobei der Beitrag gestaffelt an die Kantone ausbezahlt wird.

Dieser zusätzliche Beitrag dient insbesondere der Förderung des Spracherwerbs, damit die Schutzsuchenden rasch eine Arbeit aufnehmen und am sozialen Leben teilnehmen können. So können zugleich die Rückkehrfähigkeit erhalten und die Sozialhilfekosten gesenkt werden. Gemäss Rückmeldung der Kantone hat sich diese Unterstützung in der Krisensituation bewährt.

Vorbereitungen für Aufhebung und Rückkehr laufen Der Status S wurde vom Gesetzgeber rückkehrorientiert konzipiert. Sobald die schwere allgemeine Gefährdung nicht mehr gegeben ist, wird der Schutzstatus aufgehoben und die Betroffenen sollen in ihr Herkunftsland zurückkehren. Auch wenn die Voraussetzungen für eine Aufhebung auf absehbare Zeit nicht erfüllt sind, erarbeitet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zusammen mit Kantonen und Gemeinden die Grundlagen für eine rasche Umsetzung einer Aufhebung des Status S, sobald die Situation in der Ukraine dies zulässt; zu diesem Zeitpunkt soll mit gezielten Anreizen eine rasche Rückkehr gefördert werden.

Trotz des andauernden Krieges kehren ins Ausland geflüchtete und intern vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer bereits heute individuell an ihre Wohnorte zurück. Bis Ende Oktober 2022 haben 6394 Personen die Schweiz definitiv verlassen, davon 1916 mit Rückkehrunterstützung.


Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch



Über Staatssekretariat für Migration SEM:

Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.



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