Griechenland ist mit Zypern und Italien eines von drei Ländern, das 2019 von der Schweiz für eine Kooperation im Zusammenhang mit dem Rahmenkredit Migration bestimmt worden ist. Im Jahr 2021 haben die Schweiz und Griechenland formell ihr gegenseitiges Interesse zum Ausdruck gebracht, in diesem Bereich zusammenzuarbeiten. Im Juli 2022 konnten die Verhandlungen abgeschlossen werden. Der Bundesrat hat das Umsetzungsabkommen und den Anhang dazu am 23. September 2022 genehmigt. Es ist das erste Abkommen, das im Zusammenhang mit dem Rahmenkredit Migration unterzeichnet worden ist.
Dieser soll die Strukturen des Migrationsmanagements in Europa stärken. Der Beitrag für Griechenland beläuft sich auf 40 Millionen Franken. Er wird von den griechischen Behörden und im Migrationsbereich tätigen Organisationen in Form von Projekten und Programmen eingesetzt werden. Die Umsetzung wird in den vier thematischen Bereichen des Rahmenkredits erfolgen: Asylverfahren, Infrastruktur, Integration sowie freiwillige Rückkehr und Reintegration. Die Zusammenarbeit soll die Sicherheit im Schengen- Raum erhöhen und die Strukturen jener EU-Mitgliedstaaten stärken, deren Aussengrenzen einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt sind.
Der Schweizer Beitrag konzentriert sich auf jene Bereiche, in denen die Partnerländer einen hohen Bedarf aufweisen und in denen die Schweiz dank ihrer Expertise und Erfahrung einen Mehrwert bieten kann. Bei der Zusammenarbeit können auf operativer Ebene Schweizer Expertinnen und Experten beigezogen werden. Die Unterstützungsmassnahmen sollen 2023 beginnen und bis Ende 2026 umgesetzt werden.
Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte am Rande des Treffens der Innenministerinnen und Innenminister der Schengen-Mitgliedstaaten in Luxemburg, an dem Bundesrätin Keller-Sutter und ihr griechischer Amtskollege Notis Mitarachi teilgenommen haben.
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