Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats erachtet es als problematisch, dass das Grundwasserschutzrecht auch 25 Jahre nach seiner letzten Revision noch nicht systematisch angewendet wird. Sie fordert in ihrem Bericht vom 30. Juni 2022, dass der Bundesrat rasch Massnahmen ergreift, um für einen korrekten Rechtsvollzug zu sorgen.
Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission. In seiner Stellungnahme zum Bericht hält er fest, dass die in vielen Kantonen bestehenden Defizite rasch beseitigt werden müssen und ein besserer Schutz der Trinkwasserressourcen gewährleistet werden soll. Auch nach Ansicht des Bundesrates müssen die Instrumente gestärkt werden, mit denen der Bund den kantonalen Vollzug des planerischen Grundwasserschutzes unterstützt, reguliert und beaufsichtigt. Insbesondere müssen die entsprechenden Rechtsgrundlagen rasch präzisiert werden.
Die GPK-N hat in ihrem Bericht sieben Empfehlungen abgegeben. Der Bundesrat unterstützt diese. So sollen Umsetzungsfristen und eine Berichterstattung zum Stand der Umsetzung eingeführt werden. Durch diese Anpassungen des Gewässerschutzrechts wird die Aufsicht des Bundes deutlich gestärkt werden. Der Bundesrat wird im Rahmen der laufenden Anpassung des Gewässerschutzgesetzes auch den Vollzug der anderen Instrumente des Grundwasserschutzes (z.B. Gewässerschutzkarten, Gewässerschutzbereiche) sowie die Verankerung in der Raumplanung stärken. Weiter beauftragt der Bundesrat das BAFU, die von der GPK-N aufgeworfene Ressourcenfrage abzuklären.
Schliesslich weist der Bundesrat darauf hin, dass zur Verbesserung des Vollzugs des Grundwasserrechtsschutzes bereits verschiedene Geschäfte in der Umsetzung sind. Das Parlament hat am 19. März 2021 das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (Änderung des Chemikaliengesetzes, des Gewässerschutzgesetzes und des Landwirtschaftsgesetzes) verabschiedet. Zur Konkretisierung dieser Bestimmungen hat der Bundesrat am 13. April 2022 die Vernehmlassung einer Revision der Gewässerschutzverordnung gestartet. Die Verordnungsänderung sieht vor, den Kantonen bis Ende 2034 eine Frist zu setzen, um die bestehenden Vollzugsdefizite bei Grundwasserschutzzonen und -arealen zu beheben. Aufgrund der im Juni 2021 überwiesenen Motion 20.3625 «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche» ist zurzeit eine Revision des Gewässerschutzgesetzes in Arbeit. Diese sieht vor, dass - wo nötig - die Zuströmbereiche der Grundwasserfassungen bis 2035 bezeichnet werden.
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