In der Schweiz haben aktuell 31 Lokalradios und 13 Regionalfernsehstationen eine Konzession. Darin sind die Leistungsaufträge festgehalten, die sie erfüllen müssen, sowie das Versorgungsgebiet, über das sie berichten müssen. Die bestehenden Konzessionen laufen Ende 2024 aus. Im Hinblick auf die Ausschreibung der Konzessionen für die Periode 2025-2034 hat der Bundesrat die Versorgungsgebiete überprüft und am 16. September 2022 festgelegt. Dabei hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung, die vom 8. September bis 9. Dezember 2021 stattfand, weitgehend berücksichtigt. Am Grundsatz, wonach in Zukunft nur noch dort eine Konzession erteilt wird, wo es einen Leistungsauftrag und eine finanzielle Unterstützung aus der Radio- und Fernsehabgabe gibt, hält er fest.
Die heutigen Versorgungsgebiete für konzessionierte Lokalradios mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil in Berg- und Randregionen bleiben grösstenteils unverändert. Eine Umgestaltung erfahren die Gebiete in den Regionen Arc jurassien, Berner Jura und Biel/Bienne. Die bisherigen Versorgungsgebiete Arc jurassien sowie Biel/Bienne werden umstrukturiert: Die Kantone Neuenburg und Jura sind neu je eigenständige Versorgungsgebiete. Im Gebiet Biel/Bienne – Berner Jura soll künftig ein französischsprachiges Programm konzessioniert werden, im Gebiet Biel/Bienne – Seeland ein deutschsprachiges. Der Bundesrat folgt damit einem Vorschlag, den die Branche in der Vernehmlassung eingebracht hat und der politisch breit abgestützt ist.
Neu erhält die Zentralschweiz ein Versorgungsgebiet für ein Bergradio mit Abgabenanteil, wie es von den Zentralschweizer Regierungen seit Jahren verlangt wird. In der Vernehmlassung stiess dieser Vorschlag auf positive Resonanz.
Die kommerziellen Privatradios, die heute in städtischen Gebieten und im Mittelland konzessioniert sind und denen kein Anteil aus der Abgabe zusteht, werden sich künftig nur noch beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) melden und keinen Leistungsauftrag mehr erfüllen müssen. Denn der Bundesrat streicht die bisherigen Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios mit Leistungsauftrag ohne Anrecht auf einen Abgabenanteil aus der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Er vollzieht damit eine weitere Liberalisierung der Rahmenbedingungen für die Sender im Arc lémanique, Bern, Solothurn, Aargau, Basel, Zürich und der Ostschweiz.
In der Vernehmlassungsvorlage hatte der Bundesrat vorgeschlagen, Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil flächendeckend, d.h. auch in grösseren städtischen Agglomerationen, vorzusehen. Der Vorschlag stiess auf Kritik. Daher sieht der Bundesrat nun davon ab.
Die heutigen neun Versorgungsgebiete für komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradios bleiben erhalten. Sie werden räumlich nur minimal angepasst. Ein zehntes Gebiet kommt in Lugano dazu. Der Bundesrat schliesst damit eine Lücke. Auch bei den Versorgungsgebieten für Regionalfernsehveranstalter setzt der Bundesrat auf Stabilität und passt diese nur geringfügig an.
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) erteilt dem Bundesrat die Kompetenz, die Versorgungsgebiete der Lokalradios und Regionalfernsehen zu umschreiben. Konzessionsbehörde ist das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Das Departement wird die Veranstalterkonzessionen voraussichtlich Anfang 2023 ausschreiben. Mit der Ausschreibung wird das UVEK auch die Leistungsaufträge und die Abgabenanteile der einzelnen Versorgungsgebiete publizieren. So sieht es das RTVG vor. Insgesamt werden wie bisher 6 Prozent des Ertrags aus der Abgabe für Lokalradio und Regionalfernsehen für den regionalen Service public zur Verfügung stehen. Das Departement wird die Konzessionen nach Möglichkeit Ende 2023 erteilen. Sie werden Anfang 2025 in Kraft treten und für zehn Jahre gelten.
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Artikel 'Zukünftige Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regionalfernsehen festgelegt...' auf Swiss-Press.com |
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