Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Juli ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 450 Gesuchen (38 weniger als im Juni), die Türkei (373 Gesuche; -33), Eritrea (164 Gesuche; +22), Algerien (108 Gesuche; +27) und Syrien (82 Gesuche; +5).
Von den 1784 im Juli gestellten Gesuchen waren 1441 Primärgesuche (Juni 2022: 1387 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Juli 2022 waren: Afghanistan (429, -26), die Türkei (314, -25), Algerien (106, +25) sowie Georgien (62, -3) und Marokko (48, +24). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch). Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Juli 2022 insgesamt 1451 Asylgesuche: Es wurden 411 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 255 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 387 Personen erhielten Asyl und 434 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 404 auf 6363 zu.
Im Juli haben 1126 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 702 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 114 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 277 Personen ersucht und 89 Personen wurden in die Schweiz überstellt.
Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und den damit verbundenen Fluchtbewegungen in die Schweiz wurden im März 2022 die Einreisen im Rahmen des Resettlement-Programms 2022/23 temporär ausgesetzt. Im Rahmen einer Sondereinreise sind im Juli 2022 sechs Resettlement- Flüchtlinge in die Schweiz eingereist. Ab Herbst dieses Jahres werden via Resettlement weitere Flüchtlinge Schutz in der Schweiz finden.
Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)
Am 12. März 2022 hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S zur Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine aktiviert.
Im Juli registrierten sich in der Folge 2740 Personen für ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 2724 Personen der Schutzstatus S gewährt, bei 135 schutzsuchenden Personen wurde er verweigert, weil die Kriterien nicht erfüllt waren. Insgesamt haben bis Ende Juli 57 282 Personen den Schutzstatus S erhalten.
Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
Staatssekretariat für Migration SEM (Firmenporträt) | |
Artikel 'SEM: Asylstatistik Juli 2022...' auf Swiss-Press.com |
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