Die erste Sitzung der Evaluationsgruppe galt der Auftragsklärung und der Definition der Fragestellungen, die das Gremium anschauen wird. Die Evaluationsgruppe hat den Auftrag die Stärken und Schwächen der geltenden Regelung für die Schutzbedürftigen und ihrer Umsetzung in der Praxis aufzuzeigen. Konkret geht es darum, zu prüfen, inwiefern sich der rechtliche Rahmen des Status S beispielsweise in Bezug auf die Erfüllung seiner Schutzfunktion, der Entlastung des Asylsystems oder der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bewährt hat. Basierend auf diesen Elementen soll die Evaluationsgruppe schliesslich im Bericht eine Analyse des rechtlichen Handlungsbedarfs und Spielraums vornehmen. Nach dem Treffen hielt Bundesrätin Keller-Sutter fest: "Es ist wichtig bereits jetzt mit der Auswertung des Status S zu beginnen und nicht erst, nach dessen Aufhebung."
Anhörungen mit den Verantwortlichen
Zur Erarbeitung des Berichtes wird die Evaluationsgruppe die operativ tätigen Verantwortungsträger wie das Staatsekretariat für Migration, die Kantone, Gemeinden, Städte, Hilfswerke und weitere Organisationen anhören. Ein Zwischenbericht soll bis Ende 2022 vorliegen, der abschliessende Bericht bis Ende Juni 2023.
Geleitet wird die Evaluationsgruppe von Alt-National und Alt-Regierungsrat Urs Hofmann (AG). Dieser hielt nach dem Treffen fest: "Wir werden die Fragen, die sich zum Status S stellen genau analysieren, daraus die Lehren ziehen und wenn nötig Anpassungsvorschläge machen".
Weitere Mitglieder sind Paolo Beltraminelli (Alt-Staatsrat TI), Roland Eberle (Alt-Ständerat und Alt- Regierungsrat TG), Kurt Fluri (Nationalrat SO, Alt-Stadtpräsident Solothurn und Präsident des Städteverbandes), Béatrice Métraux (Alt-Regierungsrätin VD), Mario Gattiker (Alt-Staatssekretär SEM), sowie als Beisitz Christine Schraner Burgener (Staatssekretärin SEM).
Rund 57 000 mit Status S
56 908 Vertriebene aus der Ukraine haben in der Schweiz inzwischen den Schutzstatus S und damit rasch Schutz erhalten, ohne ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Der Status S entspricht weitgehend der Lösung, welche die EU-Mitgliedstaaten beschlossen haben. Um europaweit eine möglichst einheitliche Regelung für die Schutzbedürftigen aus der Ukraine zu haben, hatte der Bundesrat eine Reihe von Anpassungen vorgenommen, wie etwa beim Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie in Bezug auf die Bewegungsfreiheit.
Der Schutzstatus S war aufgrund der Erfahrungen der Jugoslawien-Kriege in den 1990er-Jahren geschaffen worden, wird im Ukraine-Krieg 2022 erstmals angewendet. Um sicherzustellen, dass die Erfahrungen aufbereitet und ausgewertet werden, hat Bundesrätin Keller-Sutter im Mai entschieden, eine Evaluationsgruppe einzusetzen. Heute hat sie in Bern die erste Sitzung des Gremiums eröffnet und das weitere Vorgehen mit den Mitgliedern erörtert.
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Artikel 'EJPD - Ukraine: Evaluationsgruppe zum Schutzstatus S nimmt ihre Arbeit auf...' auf Swiss-Press.com |
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