Innerhalb sehr kurzer Zeit haben über 45'000 Personen aus der Ukraine Schutz in der Schweiz gesucht. Die Auswirkungen dieses Krieges stellen die Schweiz vor eine Herausforderung historischen Ausmasses, die nur durch eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure bewältigt werden kann. «Das Zusammenspiel zwischen Bund und Kantonen funktioniert», sagte Keller-Sutter.
Zudem hat sich die Bundesrätin mit den Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren über die bisherigen Erfahrungen im Bereich der Sozialhilfe, der Unterbringung und der Integration ausgetauscht. Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass gerade die Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S zwischen den Kantonen stark variieren können. Auch die je nach Kanton unterschiedliche Abgeltung von Privatpersonen, die Geflüchtete bei sich aufnehmen, ist auf Kritik gestossen.
«Wir betreten in vielerlei Hinsicht Neuland»
Bundesrätin Keller Sutter betonte, dass man flexibel sein müsse, das System nie perfekt sei, aber die Problemlösung wegen der konstruktiven Haltung aller insgesamt gut funktioniere. «Dieser Krieg und die Flüchtlingsströme bleiben noch auf unabsehbare Zeit eine gewaltige Herausforderung. Wir betreten hier in vielerlei Hinsicht Neuland» bilanzierte die Bundesrätin.
Verschiedene Leistungen für Schutzsuchende aus der Ukraine
Bundesrätin Keller-Sutter wies in ihren Ausführungen vor den kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren auf die verschiedenen Unterstützungsleistungen des Bundes für die Schutzbedürftigen aus der Ukraine hin. Vom Bund erhalten die Kantone eine Globalpauschale von rund 1'500 Franken monatlich pro Person. Dazu kommen 3'000 Franken für zusätzliche Unterstützungsmassnahmen, insbesondere für den Spracherwerb. Darüber hinaus hat das SEM kürzlich eine Projektausschreibung für Personen mit besonderen Bedürfnissen gestartet. Seit Mai können die Kantone über dieses Programm eine finanzielle Unterstützung für geflüchtete Personen beantragen, um Massnahmen zur Stabilisierung und Ressourcenaktivierung dieser Personen zu finanzieren. Davon profitieren können anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene, und auch Schutzbedürftige aus der Ukraine mit dem Schutzstatus S. Diese Unterstützung kann ein Mentoring sein oder auch Gemeinschaftsprojekte zum Beispiel im Gartenbau oder in Quartierzentren und Vereinen. Ziel ist es, mit dieser Unterstützung die soziale Isolation dieser Personen zu verhindern, vorhandene Ressourcen zu stärken und psychosoziale Belastungen zu lindern.
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