Für aus der Ukraine geflüchtete Personen hat der Bundesrat per 12. März den Schutzstatus S aktiviert. Die Aufwendungen der Kantone für Unterkunft, Sozialhilfe und medizinische Versorgung entschädigt der Bund mittels einer Globalpauschale von rund 18'000 Franken pro Person und Jahr. Da der Schutzstatus S grundsätzlich rückkehrorientiert ist, sieht das Ausländer- und Integrationsgesetz keine Ausrichtung einer Integrationspauschale an die Kantone vor. Der Bund anerkennt jedoch einen gewissen Unterstützungsbedarf, insbesondere beim Spracherwerb. Nur so können diese Personen, wie vom Bundesrat angestrebt, angemessen am Sozial- und Arbeitsleben teilnehmen. Dies dient auch dem Erhalt der Kompetenzen im Hinblick auf eine spätere Rückkehr.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hatte das SEM angewiesen, mit den Kantonen zu prüfen, ob besondere Massnahmen zur Förderung des Spracherwerbs notwendig sind. Nach der Zuweisung der Personen mit Schutzstatus S in einen Kanton ist deren Betreuung und Unterstützung grundsätzlich Sache der Kantone. Die Kantone verfügen bereits heute mit den kantonalen Integrationsprogrammen über entsprechende Strukturen, die grundsätzlich auch Personen mit Schutzstatus S offenstehen - namentlich zur Erstinformation, Beratung sowie Sprach- und Grundkompetenzförderung. Mit den Unterstützungsbeiträgen des Bundes können die Kantone zusätzliche Schwerpunkte für aus der Ukraine Geflüchtete mit Schutzstatus S bei der Sprachförderung, beim Zugang zum Arbeitsmarkt, sowie bei der Unterstützung von Kindern und Familien setzen.
In der Konsultation haben die Kantone die Stossrichtung des SEM grossmehrheitlich unterstützt und begrüssen das pragmatische und effiziente Vorgehen. Die Mehrheit der Kantone ist allerdings der Ansicht, dass der finanzielle Beitrag von 3'000 Franken pro Person mittelfristig unzureichend sei. Aufgrund der unsicheren Prognose und des rückkehrorientierten Status hat der Bundesrat jedoch entschieden, an diesem Betrag festzuhalten. Es sollen aber im laufenden Jahr Erfahrungen gesammelt werden im Hinblick auf eine allfällige Verlängerung des Unterstützungsprogramms, sofern nach einem Jahr der Status S verlängert werden muss.
Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
Staatssekretariat für Migration SEM (Firmenporträt) | |
Artikel 'SEM - Ukraine: Zusätzliche Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatu...' auf Swiss-Press.com |
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