Der kantonale Richtplan ist das zentrale Führungs- und Steuerungsinstrument der Kantone für ihre räumliche Entwicklung. Er koordiniert vorausschauend und über das ganze Kantonsgebiet die raumwirksamen Aktivitäten, etwa die Siedlungsentwicklung, den Verkehr und die Energiegewinnung. Er enthält auch Aussagen zum Schutz von Natur und Landschaft und zum Erhalt des Kulturlandes. Er ist für alle Behörden verbindlich. Daher ist der kantonale Richtplan ein wichtiges Instrument, um räumlich auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren.
Gute Beispiele aus den Kantonen
Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE will die Kantone mit einer neuen Arbeitshilfe dabei unterstützen, die räumlichen Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels zu erkennen und die notwendigen Grundsätze und Massnahmen in ihren Richtplänen aufzunehmen. Diese Arbeitshilfe enthält Beispiele aus der Praxis und kann den Kantonen dazu dienen, ihre Richtpläne à jour zu bringen. Der Arbeitshilfe vorangestellt ist eine Ergänzung des bestehenden Leitfadens für die kantonale Richtplanung. Darin fordert der Bund die Kantone auf, sich in ihren Richtplänen mit dem Klimawandel auseinanderzusetzen und nötigenfalls entsprechende Festlegungen und Massnahmen einzubringen.
Die neue Arbeitshilfe enthält sowohl Beispiele zu Massnahmen für den Klimaschutz als auch für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Beim Klimaschutz liegt der Fokus darauf, Treibhausgasemissionen zu vermeiden oder zu reduzieren. So legt der Kanton Genf in seinem Richtplan grosses Gewicht auf die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs und hält entsprechende Aufgaben für den Kanton und die Gemeinden fest. Die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sowie der Planungsgrundsatz der kurzen Wege sind wichtige raumplanerische Hebel für den Klimaschutz.
Bei der Anpassung an den Klimawandel geht es darum, wie man den Auswirkungen des Klimawandels wirkungsvoll begegnet. Der Kanton Schaffhausen sieht in seinem Richtplan beispielsweise vor, dass Flächen im Siedlungsgebiet möglichst wasserdurchlässig zu gestalten sind, damit das Wasser versickern kann und sich Grundwasserreserven neu bilden können. Dies wirkt der Trockenheit entgegen und verringert die Gefahr von Oberflächenabfluss und Hochwasser. Der Schaffhauser Richtplan fordert die Gemeinden dazu auf, entsprechende Vorschriften in der Bau- und Nutzungsordnung aufzunehmen.
Medienkontakt:
Marlies Schneider
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Sektion Richtplanung
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Tel. +41 58 467 11 08
marlies.schneider@are.admin.ch
Das ARE ist die Fachbehörde des Bundes für Fragen der räumlichen Entwicklung, der Mobilitätspolitik und der nachhaltigen Entwicklung. Es arbeitet mit Kantonen und Gemeinden zusammen. Auch ist es bei der internationalen Zusammenarbeit in räumlichen Belangen federführend.
Das ARE folgt bei seinen Arbeiten der Vision, dass der Raum Schweiz nachhaltig gestaltet wird und das ARE diese Entwicklung massgebend mitsteuert.
Bundesamt für Raumentwicklung ARE (Firmenporträt) | |
Artikel 'ARE: Klimawandel eindämmen und vorbereiten - neue Arbeitshilfe für kantonale Ric...' auf Swiss-Press.com |
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