Mit der Totalrevision der Stauanlagenverordnung (StAV) wird das Element der konstruktiven Sicherheit nebst den bereits bestehenden Elementen der Überwachung und des Notfallkonzeptes in die StAV aufgenommen und präzisiert. Weiter werden die Bestimmungen zu den Anforderungen an den Bau und den Betrieb von Stauanlagen an Grenzgewässern präzisiert.
Die Revision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) erhöht den Anteil der privaten Versicherungsdeckung. Der unbegrenzt haftende Betreiber einer Kernanlage muss eine Gesamtdeckung von 1,2 Milliarden Euro für Schadensfälle abschliessen. Davon wird heute 1 Milliarde Schweizer Franken von privaten Deckungsgebern (Versicherungen) erbracht. Neu soll die private Versicherung so viel wie möglich von der Gesamtdeckung übernehmen. Dies verringert die Deckung durch den Bund, der nur die Differenz zur Gesamtdeckung sowie gewisse, von den privaten Versicherungen ausgeschlossene Risiken deckt und dafür bei den Betreibern entsprechende Prämien erhebt.
Mit der Revision der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK) und der Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK) wird die seit 2016 gelebte Praxis (Untersuchung durch Betriebsärzte oder externe Ärzte) der jährlichen Untersuchung und Beurteilung der gesundheitlichen Eignung des Personals von Kernanlagen bzw. der Angehörigen der Betriebswachen auf Verordnungsstufe verankert.
Die Revision der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) und der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB) regelt die Abgeltung des Bundes an die Kosten für die Marktüberwachung, die vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) durchgeführt wird. Das ESTI kann diese im Bereich der Marktüberwachung anfallenden Kosten nicht vollumfänglich durch Gebühreneinnahmen finanzieren.
Mit der Revision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) wird eine organisatorische Vorschrift beseitigt, die zu einer nicht beabsichtigten und ungerechtfertigten Ungleichbehandlung kleinerer Installationsbetriebe geführt hatte. Neu können auch diese kleinen Betriebe einem vollzeitbeschäftigten fachkundigen Leiter bis zu drei vollzeitbeschäftigte kontrollberechtigte Personen unterstellen. Mit der Revision der Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK NIV) werden die Modalitäten der vom ESTI durchgeführten Prüfungen zur Erlangung bestimmter eingeschränkter Installationsbewilligungen flexibilisiert und die Gebührenerhebung bei unentschuldigter Abmeldung oder Nichtteilnahme an der Prüfung geregelt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. Juli 2022. Die Inkraftsetzung der revidierten Verordnungen ist für Anfang 2023 geplant.
Medienkontakt:
Marianne Zünd
Leiterin Kommunikation BFE
+41 58 462 56 75
marianne.zuend@bfe.admin.ch
Das Bundesamt für Energie (BFE) ist das Kompetenzzentrum für Fragen der Energieversorgung und der Energienutzung im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Das BFE schafft die Voraussetzungen für eine ausreichende, krisenfeste, breit gefächerte, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung. BFE sorgt für hohe Sicherheitsstandards bei der Produktion, dem Transport und der Nutzung von Energie. Sie schafft die Rahmenbedingungen für einen effizienten Strom- und Gasmarkt sowie eine angepasste Infrastruktur.
Bundesamt für Energie BFE (Firmenporträt) | |
Artikel 'BFE: Bundesrat startet Vernehmlassung zur Anpassung verschiedener Verordnungen i...' auf Swiss-Press.com |
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