Es treffen zurzeit rund 1000 Menschen pro Tag in der Schweiz ein, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind. Bund, Kantone und Gemeinden arbeiten mit aller Kraft daran, zusätzliche Unterbringungsplätze zu schaffen. Die dafür notwendigen Arbeiten werden in Arbeitsgruppen koordiniert, in denen alle involvierten Behörden des Bundes und der Kantone vertreten sind. Im Vordergrund steht seitens des Bundes die Bereitstellung von Unterkünften und Mehrzweckhallen der Armee; allenfalls müssen auch Anlagen des Zivilschutzes bereitgestellt werden. Für die Betreuung der Geflüchteten und den Betrieb der wachsenden Zahl von Unterkünften des Bundes und der Kantone wird es je nach Entwicklung auch den Einsatz von Zivilschützern brauchen. Die dafür notwendigen Vorbereitungsarbeiten laufen. In den Unterkünften des Bundes sind bereits unterstützende Kräfte des Zivildienstes im Einsatz. Ebenso in Unterkünften der Kantone; dort sind auch Angehörige des Zivilschutzes im Einsatz.
Die Massnahmen im Sicherheitsbereich werden ebenfalls von einer Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone koordiniert. Hier geht es insbesondere darum, sicherzustellen, dass jederzeit genügend Spezialistinnen und Spezialisten des Bundes und der Kantone zur Verfügung stehen, welche die sicherheitsrelevanten Abklärungen bei der Registrierung und Erteilung des Schutzstatus S vornehmen können. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat zudem in den Bundesasylzentren eine Informationskampagne zum Thema Menschenhandel lanciert, die auch die Mitarbeitenden und Geflüchteten in den kantonalen Unterkünften sensibilisieren soll.
Zuweisung an die Kantone optimieren
Eine Herausforderung ist die möglichst gleichmässige Zuweisung der Geflüchteten mit Status S auf die Kantone. Der zwischen den Kantonen vereinbarte Verteilschlüssel kann zurzeit nicht eingehalten werden, weil zunächst sehr viele Geflüchtete eine private Unterkunft bei Verwandten oder Bekannten gefunden haben und auch dort bleiben können. Das Ziel von Bund und Kantonen ist es, den Verteilschlüssel mittelfristig so weit als möglich einzuhalten und bestehende Ungleichgewichte zwischen den Kantonen auszugleichen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde ebenfalls eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone eingesetzt.
Medienkontakt:
Daniel Bach
Leiter Kommunikation SEM
T +41 79 570 37 81
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
Staatssekretariat für Migration SEM (Firmenporträt) | |
Artikel 'SEM - Ukraine: Sonderstab Asyl setzt weitere Arbeitsgruppen ein...' auf Swiss-Press.com |
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