Ab dem 28. Januar 2022 kommen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die neuen Verordnungen zu Tierarzneimitteln und zu Arzneifuttermitteln zur Anwendung. Dies hat auch Auswirkungen auf die Schweiz.
Die Versorgung mit Tierarzneimitteln in der Schweiz erfolgt zum grössten Teil über den europäischen Markt. Es ist deshalb wichtig, dass für Tierarzneimittel in der Schweiz möglichst die gleichen Bedingungen gelten wie in der EU. Dazu hat der Bundesrat heute Angleichungen an das neue Tierarzneimittelrecht der EU verabschiedet, einerseits im Bereich der Arzneimittelzulassung, andererseits im Bereich der "Guten Vertriebspraxis". Diese hat zum Ziel, die Kontrolle der Vertriebskette und damit die Qualität von Arzneimitteln sicherzustellen.
Ziel dieser Massnahmen ist es, dass den Pharmaunternehmen kein Mehraufwand bei der Zulassung von Tierarzneimitteln in der Schweiz entsteht. Damit soll erreicht werden, dass in der Schweiz genügend Tierarzneimittel zur Verfügung stehen.
Die heute beschlossenen Anpassungen betreffen die Tierarzneimittelverordnung, die Arzneimittelverordnung und die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung. Swissmedic hat gleichzeitig die Arzneimittel-Zulassungsverordnung entsprechend angepasst.
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Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist das Kompetenzzentrum der Schweiz für die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Ernährung, Tiergesundheit, Tierschutz und Artenschutz im internationalen Handel.
Hauptaufgabe des BLV ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier aktiv zu fördern. Die Hauptpfeiler dafür sind beim Menschen Lebensmittelsicherheit und gesunde Ernährung und beim Tier Tierschutz und Tiergesundheit.
Der Hauptsitz des BLV ist in Bern. In Tänikon und in Zollikofen bestehen weitere Zentren zur Erforschung der tiergerechten Haltung von verschiedenen Tieren.
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