Mit dem Ziel, die selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen am kulturellen Leben weiterhin zu fördern und nachhaltig in den Institutionen zu verankern, planen die Sammlung Oskar Reinhart «Am Römerholz» in Winterthur ZH, das Museum für Musikautomaten in Seewen SO sowie das Museum Kloster Sankt Georgen in Stein am Rhein SH ein Bündel an Massnahmen. Für das Museo Vincenzo Vela in Ligornetto besteht eine solche Partnerschaft bereits seit Sommer 2019. Die Museen anerkennen zudem die «Charta zur kulturellen Inklusion» der Fachstelle Kultur inklusiv von Pro Infirmis.
Die geplanten Massnahmen betreffen das kulturelle Angebot, den inhaltlichen Zugang, bauliche Aspekte, Arbeitsangebote sowie die Kommunikation. Ein besonderer Fokus liegt auf entsprechenden Vermittlungsangeboten, beispielsweise für Menschen mit kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen. Die Gestaltung eines attraktiven und partizipativen Vermittlungsangebotes für unterschiedliche und neue Besuchergruppen ist in der Kulturbotschaft 2021-24 als eine Kernaufgabe der Museen des Bundes formuliert. Vorgesehen sind auch die Erweiterung der Webseiten in Richtung «einfache Sprache» und bauliche Massnahmen für einen barrierefreien Zugang zu den Räumlichkeiten der Museen und zu Veranstaltungen.
Pro Infirmis als Vergabestelle des Labels «Kultur inklusiv» berät die Labelpartner bei Bedarf zu den Themen Zugänglichkeit und Inklusion und vernetzt sie mit Beratungsstellen, Akteurinnen und Akteuren aus dem Sozialwesen und mit anderen Labelpartnern.
Medienkontakt:
Daniel Menna
stv. Leiter Kommunikation
Bundesamt für Kultur BAK
daniel.menna@bak.admin.ch
+41 58 469 69 50
Die Kulturarbeit des Bundes im Inland beruht im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel des Bundesamtes für Kultur mit der Stiftung Pro Helvetia. Das Bundesamt für Kultur ist das zuständige strategische Organ für die Ausarbeitung und Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes.
Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.
Seine Fördertätigkeiten umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).
Bundesamt für Kultur (BAK) (Firmenporträt) | |
Artikel 'Die Museen des BAK stärken die Inklusion...' auf Swiss-Press.com |
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