Nachdem die EU die Anerkennung der Börsenäquivalenz per Ende Juni 2019 hatte auslaufen lassen, aktivierte die Schweiz per 1. Juli 2019 die Schutzmassnahme gegenüber der EU. Die Schutzmassnahme zielt auf den Schutz und Erhalt einer funktionsfähigen Schweizer Börseninfrastruktur als wesentliches Element des Schweizer Finanzplatzes ab. Sie schafft u.a. eine Grundlage, damit Wertpapierfirmen aus der EU trotz Wegfall der Börsenäquivalenz weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Börsen handeln können.
Die Schutzmassnahme gilt derzeit befristet bis zum 31. Dezember 2021. Der Bundesrat kann diese nur einmalig verlängern, wobei er der Bundesversammlung ab Inkrafttreten der Verlängerung innert sechs Monaten den Entwurf für eine gesetzliche Grundlage unterbreiten muss. Andernfalls tritt die Schutzmassnahme automatisch ausser Kraft.
Da die EU die schweizerische Börsenregulierung bis anhin nicht als gleichwertig anerkannt hat, ist die Schutzmassnahme für die Schweizer Börseninfrastruktur weiterhin von hoher Bedeutung. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, die bestehende Schutzmassnahme zu verlängern und für deren Überführung in das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) die Vernehmlassung zu eröffnen. Die Schutzmassnahme würde vorerst für eine Dauer von fünf Jahren gelten, könnte aber jederzeit früher deaktiviert werden.
Der Bundesrat ist weiterhin überzeugt, dass die Schweiz alle Voraussetzungen für die unbeschränkte Anerkennung der Gleichwertigkeit der schweizerischen Börsenregulierung durch die EU erfüllt. Das Ziel des Bundesrates bleibt eine unbefristete Börsenäquivalenz.
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