Automatisiertes Fahren kann dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Moderne Fahrzeuge werden daher vermehrt für das automatisierte Fahren ausgestattet. Diese Systeme übernehmen in gewissen Situationen die Kontrolle über das Fahrzeug. Das Wiener Übereinkommen sieht bisher allerdings vor, dass jede Person am Lenkrad ihr Fahrzeug dauernd beherrschen muss. Aufgrund der technologischen Entwicklung wird es angepasst. Die Änderung definiert, unter welchen Bedingungen Systeme für automatisiertes Fahren eingesetzt werden können.
Damit werden auf internationaler Ebene Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen. Diese sind als Übergangslösung zu verstehen, bis ein neues, noch zu erarbeitendes Übereinkommen das automatisierte Fahren regelt. Sie stehen im Einklang mit den Absichten der Schweiz, automatisiertes Fahren zu ermöglichen. Der Bundesrat hat daher der Anpassung zugestimmt.
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Seit seiner Gründung 1998 ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Schweizer Fachbehörde für die Strasseninfrastruktur und den individuellen Strassenverkehr. Im Verantwortungsbereich des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wirkt es für eine nachhaltige und sichere Mobilität auf der Strasse.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist für den Bau, den Unterhalt und den Betrieb des Nationalstrassennetzes verantwortlich und setzt sich für eine nachhaltige und sichere Mobilität auf der Strasse ein. Es ist Teil des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Bundesamt für Strassen ASTRA (Firmenporträt) | |
Artikel 'ASTRA - Automatisiertes Fahren: Wiener Abkommen über den Strassenverkehr angepas...' auf Swiss-Press.com |
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