Am 19. März 2021 hat das Eidgenössische Parlament die Revision des Geldwäschereigesetzes beschlossen. Diese verbessert das Abwehrdispositiv der Schweiz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung und trägt den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) über die Schweiz vom Dezember 2016 Rechnung. Die Massnahmen verlangen nach Ausführungsbestimmungen, namentlich im Bereich des Meldesystems für Geldwäscherei, der Einführung einer Bewilligungspflicht für den Ankauf von Altedelmetallen, des Zentralamtes für Edelmetallkontrolle als neue Geldwäschereiaufsichtsbehörde und der Transparenz von Vereinen mit einem erhöhten Risiko der Terrorismusfinanzierung.
Die vorliegenden Verordnungsanpassungen konkretisieren in erster Linie die beschlossenen Massnahmen. Ausserdem sollen bei dieser Gelegenheit relevante Bestimmungen zum Meldewesen aus den Geldwäschereiverordnungen der Aufsichtsbehörden und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) in die Geldwäschereiverordnung des Bundesrats überführt werden.
Der Bundesrat schlägt nicht nur Anpassungen an der Geldwäschereiverordnung vor, sondern auch an der Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei, der Handelsregisterverordnung, der Edelmetallkontrollverordnung und der Verordnung über die Gebühren der Edelmetallkontrolle. Gleichzeitig eröffnet die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) die Vernehmlassung zu ihrer neuen Geldwäschereiverordnung, die ebenfalls Massnahmen aus der Revision des Geldwäschereigesetzes konkretisiert. Die Vernehmlassung dauert bis am 17. Januar 2022.
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