Im April 2018 hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Datenzuverlässigkeit des Handelsregisters und dessen Organisation überprüft. Auf dieser Grundlage wurden zehn Empfehlungen formuliert, die der Bund und die Kantone bereits mehrheitlich umgesetzt haben.
Im Vordergrund stand die Empfehlung, mittelfristig eine Vereinfachung der Informatikumgebung für das Handelsregister zu prüfen. Eine einheitliche Informatikanwendung für alle kantonalen Handelsregister sei effizienter, würde die Kosten optimieren und gleichzeitig die Datenbearbeitung verbessern, so die EFK.
Gestützt auf diese Empfehlung liess das Bundesamt für Justiz (BJ) den Bedarf für eine Vereinheitlichung der Informatikumgebung extern abklären. Dabei hat sich gezeigt, dass weder die Kantone noch die Nutzenden eine Vereinheitlichung der kantonalen Informatiksysteme für das Handelsregister für sinnvoll erachten. Namentlich sei eine einheitliche Software für die Einheitlichkeit und Zuverlässigkeit der hinterlegten Daten nicht notwendig. Nachdem auch in den parlamentarischen Beratungen zur Modernisierung des Handelsregisters kein politischer Wille zum Aufbau einer einheitlichen Informatikanwendung erkennbar war, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. April 2021 entschieden, auf einen entsprechenden Eingriff in die Organisationsautonomie der Kantone zu verzichten.
Die externe Studie weist hingegen auf Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Prozesse rund um das Handelsregister hin. Diese Frage will der Bundesrat vertieft prüfen lassen. Er hat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm bis Ende 2022 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
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Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist eines von vier Bundesämtern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD mit Sitz in Bern.
Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).
Bundesamt für Justiz (Firmenporträt) | |
Artikel 'Bundesamt für Justiz: Digitale Prozesse im Handelsregister sollen verbessert wer...' auf Swiss-Press.com |
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