Volk und Stände haben am 7. März 2021 die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" mit 51,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Damit ist die Vollverschleierung im öffentlichen Raum künftig in der ganzen Schweiz verboten. Die neue Verfassungsbestimmung ist jedoch nicht unmittelbar anwendbar, sondern muss auf Gesetzesstufe umgesetzt werden.
Die Umsetzung des Verhüllungsverbots ist primär Aufgabe der Kantone, weil sie aufgrund der geltenden verfassungsmässigen Kompetenzordnung für die Nutzung des öffentlichen Raums zuständig sind. Dies entspricht der föderalistischen Ordnung in der Bundesverfassung (Art. 3 BV). An diesem Grundsatz ändert der neue Artikel 10a der Bundesverfassung nichts.
Ohne verfassungsmässige Grundlage ist der Bundesrat nicht befugt, ein Bundesgesetz für ein Verhüllungsverbot im gesamten öffentlichen Raum erlassen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) prüft hingegen, ob im Kompetenzbereich des Bundes, zum Beispiel im öffentlichen Verkehr, ein Bundesgesetz erlassen werden muss.
Bund bietet Kantonen seine Unterstützung an
Die neue Verfassungsbestimmung verpflichtet die Kantone, innerhalb von zwei Jahren das Verhüllungsverbot im jeweiligen kantonalen Gesetz zu konkretisieren. Falls die Kantone zum Beispiel in Form eines Mustergesetzes eine materielle Koordination bei der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels erreichen möchten, bietet ihnen das BJ bei diesem Prozess seine Unterstützung an.
Medienkontakt:
Martin Dumermuth
Bundesamt für Justiz
T +41 58 462 41 01
martin.dumermuth@bj.admin.ch
Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist eines von vier Bundesämtern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD mit Sitz in Bern.
Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).
Bundesamt für Justiz (Firmenporträt) | |
Artikel 'Bundesamt für Justiz: Bund unterstützt Kantone bei der Umsetzung des Verhüllungs...' auf Swiss-Press.com |
Berghotel und Panorama-Restaurant Schynige Platte: Pächterpaar Willem mit 17. und letzter Saison
Jungfraubahnen, 07.05.2025Sonnenschutz mit Stil: Vorhangbox setzt neue Massstäbe im Hitzeschutz
vorhangbox.ch, 07.05.2025Healthcare Holding Schweiz erwirbt Aestheticbedarf
Healthcare Holding Schweiz AG, 07.05.2025
16:52 Uhr
Nach Liam Paynes Tod: Das passiert mit seinem Millionen-Erbe »
16:51 Uhr
Mundart-Hits à gogo: 5 Punkte, warum Bärn die Schweiz rockt »
16:21 Uhr
Posse an der Universität St. Gallen: HSG will das Kunstwerk nicht ... »
A. Vogel Bio Herbamare 3x10g
CHF 4.35
Coop
A. Vogel Bio Kelpamare
CHF 4.85
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 4.75
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 3.40
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 14.90
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz Spicy
CHF 6.45
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'074'939