Die Schweiz akzeptiert die religiöse Vielfalt, wie sie durch die Migration noch verstärkt worden ist. Grundrechte - z.B. die Rechtsgleichheit, das Diskriminierungsverbot, die Glaubens- und Gewissensfreiheit oder die Meinungsfreiheit - verwirklichen die Freiheiten der Einzelnen. Und sie nehmen den Staat in die Pflicht, Massnahmen zum Schutz dieser Freiheiten zu entwickeln.
Die Initiantinnen und Initianten geben vor, mit ihrer Initiative die Gleichberechtigung der Frauen zu fördern und gegen Radikalisierungstendenzen anzukämpfen. Die Gegnerinnen und Gegner hingegen sprechen von einem Scheinproblem, weil nur eine Handvoll Frauen - insbesondere Konvertitinnen und Touristinnen - verhüllt ist. Und sie finden das Verbot einer bestimmten Kleidung nicht vereinbar mit einer freiheitlichen Wertordnung.
Was immer aber das Abstimmungsresultat sein wird, es löst keines der wirklichen Probleme: die wirkungsvolle Bekämpfung der radikalen islamistischen Ideologie bei gleichzeitiger religiöser Toleranz und diskriminierungsfreier Akzeptanz jener überwiegenden Mehrheit von Musliminnen und Muslimen, die nichts mit diesem menschenverachtenden politischen Fundamentalismus zu tun hat.
Es gibt eine politische und religiöse Ideologie des Islamismus, die nicht mit den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft zu vereinbaren ist. Frauen sind in dieser Ideologie nie als gleichgestellt akzeptiert. Diese Ideologie gilt es wie alle fundamentalistischen Tendenzen mit effizienten Massnahmen zu bekämpfen.
Gleichzeitig braucht es eine diskriminierungsfreie Akzeptanz des Islams als Religion, die in vielfältigen Ausprägungen längst Teil der schweizerischen Gesellschaft geworden ist. Der Islam, der hier gelebt wird, hat zu einem überwiegenden Teil nichts mit fundamentalistischen Dogmen zu tun. Er soll wie alle anderen hier gelebten Religionen akzeptiert, Musliminnen und Muslime respektiert und gleich wie alle anderen Menschen im Land behandelt werden. Diskriminierungsfreie Akzeptanz der Religion und Bekämpfung fundamentalistischer Ideologien sind grundlegende Elemente einer freiheitlichen Gesellschaft.
Medienkontakt:
Simone Prodolliet
Eidgenössische Migrationskommission EKM
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Die EKM setzt sich aus 30 vom Bundesrat gewählten Fachleuten aus dem Migrationsbereich zusammen, welche die Positionen der Kommission bestimmen. Präsident ist seit Januar 2012 Walter Leimgruber, Leiter des Instituts für Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie an der Universität Basel. Das Vizepräsidium bilden Elham Manea und Etienne Piguet. Die EKM wird durch ein Sekretariat unterstützt, welches von Bettina Looser geleitet wird.
Die EKM hat den gesetzlichen Auftrag, sich mit sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen, demografischen und rechtlichen Fragen zu befassen, die sich aus dem Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz ergeben. Die behandelten Themenfelder reichen vom Flüchtlingsschutz und der Arbeitsmigration über den sozialen Zusammenhalt bis hin zu transnationalen Fragestellungen.
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