Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich sind, beispielsweise auf der Strasse oder in Restaurants. Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Ausnahmen für den Tourismus wären hingegen ausgeschlossen.
Kantonale Zuständigkeit wahren
Die Initiative ist unnötig. Es gibt in der Schweiz nur sehr wenige Frauen, die ihr Gesicht gänzlich verhüllen. In erster Linie handelt es sich dabei um Touristinnen, die sich nur vorübergehend in unserem Land aufhalten.
Die Frage, ob und in welchem Zusammenhang die Vermummung oder Vollverschleierung von Personen verboten bzw. erlaubt sein soll, fällt aktuell in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dies so richtig ist: Die Kantone kennen die Anliegen ihrer Bevölkerung am besten und sollen die Frage gemäss den eigenen Bedürfnissen regeln. Ein Verhüllungsverbot könnte beispielweise den Tourismus in gewissen Regionen beeinträchtigen. Darüber hinaus würde selbst bei einem einheitlichen Verhüllungsverbot die Umsetzung bei den Kantonen verbleiben, was etwa bei den Ausnahmen oder bei den Bussen zu einer uneinheitlichen Anwendung führen könnte.
Auch ein Sicherheitsgewinn ist von einem schweizweiten Verhüllungsverbot nicht zu erwarten. Zur Bekämpfung von Extremismus hat das Parlament andere Instrumente beschlossen, darunter eine Verschärfung des Strafrechts oder die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Zudem stärkt ein Verhüllungsverbot die Stellung der verschleierten Frauen nicht. Integrationsprobleme können mit den bestehenden Instrumenten angegangen werden. Ein Kleiderverbot ist dafür der falsche Weg.
Bundesrat will einheitliche Vorschrift zum Zweck der Identifizierung
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Gesichtsverhüllung vereinzelt zu Problemen führen kann. So gibt es Situationen, in denen eine Person ihr Gesicht zum Zweck der Identifizierung zeigen muss. Deshalb unterstützt der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag: Personen sollen Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist, beispielsweise in Amtsstellen oder im öffentlichen Verkehr. Wer sich weigert, sein Gesicht zu enthüllen, wird mit Busse bestraft. Mit dem indirekten Gegenvorschlag wird also eine Lücke im Bundesrecht geschlossen und die Sicherheit gezielt verbessert. Gleichzeitig stärkt dieser dank Förderprogrammen die Rechte der Frauen. Der indirekte Gegenvorschlag tritt allerdings nur in Kraft, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird.
Medienkontakt:
Informationsdienst EJPD
T +41 58 462 18 18
info@gs-ejpd.admin.ch
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ist thematisch breit gefächert. Es befasst sich mit gesellschaftspolitischen Themen wie dem Zusammenleben von Menschen schweizerischer oder ausländischer Nationalität, Asylfragen, der Inneren Sicherheit oder Bekämpfung von Kriminalität.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD (französisch Département fédéral de justice et police DFJP, italienisch Dipartimento federale di giustizia e polizia DFGP, rätoromanisch Departament federal da giustia e polizia DFGP) ist eines der sieben Departemente der Schweizer Landesregierung.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD (Firmenporträt) | |
Artikel 'EJPD: Bundesrat will kein schweizweites Verhüllungsverbot...' auf Swiss-Press.com |
Humanitärer Bedarf nimmt zu, staatliche Unterstützung nimmt ab
Swissaid, 06.06.202525 Jahre Stockental: Der TCS feiert sein erstes professionalisiertes Fahrtrainingszentrum
Touring Club Suisse (TCS), 06.06.2025
06:21 Uhr
Gouverneur warnt: «Trump will ein Spektakel – bleibt friedlich!» »
21:52 Uhr
Mächtiger als jeder Banker: Der Bundesrat stattet den Finma-Chef ... »
21:12 Uhr
Warum verzichten Senioren weiterhin auf Internet und Smartphone? »
15:21 Uhr
Awards für Sammelstiftungen: Das sind die Gewinner des ... »
1664 Blanc Weizen Bier 6x33cl
CHF 9.95
Coop
1664 Blanc Weizen Bier 6x50cl
CHF 12.95
Coop
1664 Blanc Weizen Bier Alkoholfrei 6x25cl
CHF 8.50
Coop
1664 Original Lager Bier 12x25cl
CHF 11.95
Coop
1664 Original Lager Bier 6x50cl
CHF 10.95
Coop
A. Vogel Multivitamin Kapseln 60 Stück
CHF 17.95
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'390'308