Vieles wird heute im Internet abgewickelt. Wer über private oder staatliche Internetportale Waren oder Dienstleitungen beziehen will, muss sich in der Regel identifizieren. Dafür gibt es bereits heute verschiedene Verfahren, oft mit Benutzername und Passwort. Jedoch ist keines dieser Systeme in der Schweiz gesetzlich geregelt. Deshalb haben Bundesrat und Parlament ein Gesetz ausgearbeitet, das die Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identifizierungsmöglichkeit (E-ID) schafft. Mit der staatlich kontrollierten E-ID können künftig auch Angebote einfach im Internet genutzt werden, für die bisher oft ein Erscheinen vor Ort notwendig war, beispielsweise Handy-Abo abschliessen, ein Bankkonto eröffnen oder einen Strafregisterauszug bestellen. Die E-ID ist freiwillig.
Kontrolle und Aufsicht der E-ID bleibt beim Staat
Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Das Referendumskomitee kritisiert die Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten. Der Bund behält mit dem neuen E-ID-Gesetz jedoch seine hoheitlichen Aufgaben. Er überprüft und bestätigt anhand seiner Register die Identität der einzelnen Personen. Die technische Umsetzung und den Betrieb der E-ID überlässt er E-ID- Anbieterinnen, die sich staatlich anerkennen lassen müssen und kontrolliert werden. Anbieterinnen können Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. Personen, die eine E-ID wollen, sollen wählen können, bei wem sie diese ausstellen lassen. Erfüllt keine Anbieterin die gesetzlichen Anforderungen u. a. an die Sicherheit und den Datenschutz, kann der Staat eine eigene E-ID herausgeben. Diese Aufgabenteilung sichert die staatliche Kontrolle einerseits und die bestmögliche Nutzung des digitalen Fortschritts andererseits.
Eidgenössische Kommission überwacht Sicherheit und Datenschutz
Das E-ID-Gesetz stellt sicher, dass Konsumentinnen und Konsumenten für einfache Käufe im Internet weiterhin keine E-ID benötigen. Es schafft zudem eine eidgenössische E-ID-Kommission (EIDCOM). Die Kommission anerkennt E-ID-Anbieterinnen und deren technische Systeme. Sie kontrolliert zudem laufend die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Der Datenschutz im E-ID-Gesetz geht über die Vorgaben des Datenschutzgesetzes hinaus, die E-ID ist damit sicherer als herkömmliche Logins. Daten dürfen immer nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der E-ID nutzenden Person weitergegeben werden. E-ID-Anbieterinnen ihrerseits dürfen die Daten nur für Identifizierungen verwenden. Es ist verboten, sie für andere Zwecke zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben, auch nicht an die Online- Dienste. Die Daten müssen in der Schweiz gespeichert werden.
E-ID ist Schlüssel zur weiteren Digitalisierung
Dank der E-ID wird vieles im Internet einfacher, praktischer und sicherer. Darum ist das E-ID-Gesetz auch ein Schlüssel für die weitere Digitalisierung der Schweiz. Dank dieser wichtigen, staatlich regulierten Basisdienstleistung werden neue Angebote und Möglichkeiten entstehen. Dies kommt den Bürgerinnen und Bürgern zugute und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz.
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Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ist thematisch breit gefächert. Es befasst sich mit gesellschaftspolitischen Themen wie dem Zusammenleben von Menschen schweizerischer oder ausländischer Nationalität, Asylfragen, der Inneren Sicherheit oder Bekämpfung von Kriminalität.
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Artikel 'EJPD: Bundesrat und Parlament befürworten eine staatlich regulierte elektronisch...' auf Swiss-Press.com |
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