Der Impfstoff gegen Covid-19 ist ein wichtiges Element bei der Bekämpfung der Pandemie. Die vom Bund gewählte Impfstrategie hängt von den Merkmalen und der Verfügbarkeit jedes Impfstoffs ab. Das Ziel der Strategie besteht in erster Linie darin, schwere Krankheitsverläufe bei besonders gefährdeten Gruppen zu verhindern, den Fortbestand des Gesundheitssystems zu gewährleisten und die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen zu minimieren. Die ersten Impfungen sollen im ersten Halbjahr 2021 erfolgen, sobald die Zulassung von Swissmedic vorliegt. Der Bundesrat sieht keine Impfpflicht vor.
Die vom EDI beschlossene Anpassung der KLV sieht vor, dass die Impfung von der OKP übernommen wird. Gemäss dem Epidemiengesetz werden die nicht von der Krankenversicherung gedeckten Kosten von Bund und Kantonen getragen. Die Impfung wird somit für die Bevölkerung kostenlos sein.
Die Krankenversicherer übernehmen die Kosten der ärztlichen Konsultation und des Impfstoffs, während der Bund die Kosten für den Transport und die Verteilung des Impfstoffs in die Kantone trägt. Ebenfalls vom Bund übernommen werden die Kosten, die den Betrag von fünf Franken pro Impfstoffdosis übersteigen. Die effektiven Preise der künftigen Impfstoffe sind noch nicht bekannt. Die Kantone tragen die logistischen Kosten auf ihrem Gebiet sowie den Selbstbehalt. Es wird keine Franchise erhoben. Die Kosten zulasten der Krankenversicherer werden auf ungefähr 200 bis 250 Millionen Franken geschätzt, jene für den Bund auf mindestens denselben Betrag.
Keine Preiserhöhung bei Arzneimitteln
Die restlichen Änderungen betreffen Anpassungen bei der Übernahme bestimmter Leistungen in der KLV, ihren Anhängen sowie auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) und der Analysenliste (AL). Das EDI hat angesichts der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung im Jahr 2019 insbesondere beschlossen, 2021 Preiserhöhungen bei auf der Spezialitätenliste geführten Arzneimitteln auszuschliessen, wozu es gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) befugt ist. Ausserdem unterscheidet die KLV künftig zwischen der bariatrischen und der metabolischen Chirurgie, womit die Versorgung übergewichtiger Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes verbessert wird.
Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit
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Infoline für einreisende Personen +41 58 464 44 88
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR ist eine ausserparlamentarische, unabhängige Kommission. Sie wurde vom Bundesrat 1995 nach der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung RDK und der Annahme der Rassismusstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches eingesetzt.
Die EKR besteht aus 15 ausgewiesenen Expertinnen und Experten zu Fragen des Rassismus sowie einem dem Generalsekretariat des Innendepartements angegliederten Sekretariat.
Laut Mandat des Bundesrats vom 23. August 1995 „befasst sich die EKR mit Rassendiskriminierung, fördert eine bessere Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Rasse, Hautfarbe, nationaler und ethnischer Herkunft, Religion, bekämpft jegliche Form von direkter und indirekter Rassendiskriminierung und schenkt einer wirksamen Prävention besondere Beachtung“.
Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR (Firmenporträt) | |
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