Auf der Grundlage der in diesem Sommer durchgeführten öffentlichen Ausschreibung richtet das BAK in der nächsten Förderperiode 42 Strukturbeiträge zwischen 10 000 und 80 000 Franken pro Jahr und 52 Förderbeiträge zwischen 7500 und 10 000 Franken pro Jahr an Verlage aus. Der Gesamtbetrag der Finanzhilfen für die Periode 2021–2024 beläuft sich auf 7,5 Millionen Franken. Von den 94 künftig geförderten Verlagen haben 57 ihren Sitz in der Deutschschweiz (61 %), 31 in der französischsprachigen Schweiz (33 %) und 6 in der italienischsprachigen Schweiz (6 %).
Die vom Bund im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 eingeführte Verlagsförderung wird in den kommenden vier Jahren weitergeführt. Mit dieser Massnahme soll die kulturelle Rolle der Schweizer Verlage gefördert werden, insbesondere durch die Stärkung ihrer Tätigkeit als Vermittler zwischen Autorinnen und Autoren, Buchhandlungen und Leserinnen und Lesern sowie durch die Anerkennung der vielfältigen kulturellen Aktivitäten, welche die Verlage neben der Produktion der Bücher durchführen (Lektüre von Manuskripten, Lektorat, Promotion und Recherche, Kontakte mit den Autorinnen und Autoren usw.). Die Struktur- und Förderbeiträge ergänzen die bestehenden Massnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.
Erste positive Bilanz
Fast fünf Jahre nach der Einführung der Verlagsförderung und nach Abschluss der ersten Förderperiode fällt die Gesamtbilanz positiv aus, wie die Zweite Umfrage zum neuen Förderungskonzept 2016–2020 zur Verlagsförderung zeigt, die jene von 2017 aktualisiert. Die Mehrheit der unterstützten Verlage gibt an, dass sie dank der Förderung neue Projekte entwickeln konnten, insbesondere im Rahmen der Vermittlung und Promotion ihrer Publikationen. Sie begrüssen auch ausdrücklich den Paradigmenwechsel, der durch diese Unterstützung zusätzlich zur Schaffung der Grundlagen für die Förderung der Kulturarbeit von Verlagen ermöglicht wird: Das Verlagswesen wird nun als Summe vieler mehr oder weniger bekannter Aktivitäten wahrgenommen, durch die sich gute Verlagsarbeit auszeichnet. Die beiden Umfragen zum Förderkonzept sind auf der Internetseite des BAK verfügbar (siehe Dokumente unten).
Berechnung der Beiträge
Die Beiträge richten sich an professionelle Schweizer Verlage, die seit mindestens vier Jahren im Buchmarkt präsent sind und regelmässig Titel produzieren. Eine Fachgruppe prüft die eingereichten Gesuche und gibt dem BAK Empfehlungen ab.
Strukturbeiträge: Die mehrjährigen Strukturbeiträge werden mithilfe einer mathematischen Formel berechnet und können gegebenenfalls angepasst werden. Die Berechnung stützt sich auf den durchschnittlichen Verlagsumsatz während der letzten vier Jahre, davon abgerechnet werden Subventionen. Dieser Umsatz wird dann nach einem regionalen Verteilungsschlüssel und der literarischen und kulturellen Ausrichtung des Verlags gewichtet. Als Zugangsschwelle wird ein Minimalumsatz festgelegt. Die Beiträge können zwischen 10 000 Franken (Minimum) und 80 000 Franken (Maximum) pro Jahr betragen.
Förderbeiträge: Die mehrjährigen Förderbeiträge richten sich an kleinere Verlage, die keine Strukturbeiträge beantragen können, sich jedoch durch ihre kulturelle Tätigkeit und ihre Ausstrahlung auszeichnen. Die Beiträge können neu zwischen 7500 Franken (Minimum) und 10 000 Franken (Maximum) pro Jahr betragen.
Geförderte Verlage schliessen Dienstleistungsverträge mit dem BAK ab. Darin verpflichten sie sich, bestimmte Tätigkeiten zu entwickeln. Das BAK greift jedoch weder in die Geschäftsführung noch in die Ausrichtung oder in das Programm der Verlage ein.
Medienkontakt:
Danielle Nanchen Davi
Sektion Kulturschaffen, Bundesamt für Kultur
Tel.: +41 58 464 98 23
danielle.nanchen@bak.admin.ch
Die Kulturarbeit des Bundes im Inland beruht im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel des Bundesamtes für Kultur mit der Stiftung Pro Helvetia. Das Bundesamt für Kultur ist das zuständige strategische Organ für die Ausarbeitung und Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes.
Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.
Seine Fördertätigkeiten umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).
Bundesamt für Kultur (BAK) (Firmenporträt) | |
Artikel 'Das Bundesamt für Kultur unterstützt 94 Schweizer Verlage...' auf Swiss-Press.com |
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