In Erfüllung des Parlamentsauftrags hat der Bundesrat ein Massnahmenbündel für alle Mediengattungen verabschiedet. In einer ersten Verordnung werden private Radio- und Fernsehveranstalter mit 30 Millionen Franken aus der Radio- und Fernsehabgabe direkt unterstützt. Hierzu werden ausserordentliche, einmalige Beiträge zugesprochen: Kommerzielle Lokalradios mit einer UKW-Funkkonzession, die in einem vom Bundesrat definierten Versorgungsgebiet tätig sind, erhalten je 487'128 Franken. Je 145'132 Franken pro Veranstalter entfallen auf die komplementären nicht gewinnorientierten Lokalradios.
Die Fernsehveranstalter in den Versorgungsgebieten sowie TV-Stationen mit regionalen Informationsleistungen, hoher Publikumsreichweite und einem jährlichen Betriebsaufwand von mehr als einer Million Franken erhalten 901'327 Franken pro Veranstalter. Damit soll der regionale Service public schweizweit gesichert werden. Der Bund übernimmt ausserdem sechs Monate lang die Kosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die den elektronischen Medien in Rechnung gestellt werden. Dafür stehen maximal 10 Millionen Franken zur Verfügung, die ebenfalls der Radio- und Fernsehabgabe entnommen werden.
Befristeter Ausbau der indirekten Presseförderung
Im Printbereich wird der Parlamentsauftrag mit einer weiteren Notverordnung des Bundesrats umgesetzt. Sie sieht einen Ausbau der heutigen indirekten Presseförderung vor. Die aktuell geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse werden ab dem 1. Juni 2020 während sechs Monaten im Tageskanal der Post kostenlos zugestellt. Für diese Massnahme ist ein Betrag von 12.5 Millionen Franken aus dem allgemeinen Staatshaushalt vorgesehen.
Weiter beteiligt sich der Bund ab dem 1. Juni 2020 vorübergehend an den Kosten der Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von mehr als 40'000 Exemplaren pro Ausgabe. Diese Titel sind gemäss der geltenden Regelung nicht förderberechtigt. Sie sollen vorübergehend ebenfalls von einer Zustellermässigung in der Höhe der heutigen regulären Ermässigung von 27 Rappen pro Exemplar profitieren. Für diese Massnahme können maximal 5 Millionen Franken verwendet werden.
In beiden Fällen ist der Anspruch an die Voraussetzung geknüpft, dass sich die herausgebenden Verlage schriftlich dazu verpflichten, für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividenden auszuschütten. Ansonsten müssen die zu Unrecht bezogenen Beiträge dem Bund zurückerstattet werden.
Mit der Ausweitung dieses bewährten Förderinstruments entlastet der Bundesrat die Zeitungsverlage in einer schwierigen Situation und trägt dazu bei, die Titelvielfalt der Presse zu erhalten. Zudem ist die Massnahme rasch umsetzbar und bewahrt die Unabhängigkeit der Presse.
Mit den beiden Notverordnungen setzt der Bundesrat die gleichlautenden Motionen 20.3145 und 20.3154 "Unabhängige und leistungsfähige Medien sind das Rückgrat unserer Demokratie" sowie die ebenfalls gleichlautenden Motionen 20.3146 und 20.3155 "COVID-19. Nothilfe-Gelder für die privaten Radio- und Fernsehstationen in der Schweiz sofort ausschütten" der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des National- und Ständerates im Rahmen seiner Möglichkeiten um. Eine über die Befristung von sechs Monaten hinausgehende Unterstützung der indirekten Presseförderung und der Keystone-SDA, wie von einer Motion verlangt, wird zu gegebener Zeit geprüft.
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Artikel 'BAKOM - Coronavirus: Befristete Soforthilfe zugunsten der Medien...' auf Swiss-Press.com |
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