Die vom Bund 2012 eingereichte Kandidatur für die Verwaltung der Domain ".swiss" wurde gutgeheissen. Das BAKOM wurde damit beauftragt, das Verwaltungssystem dieser Endung einzurichten. Die Grundlagen dafür sind in der neuen Verordnung über Internet-Domains (VID) festgelegt, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Die Registrierung eines Domainnamens unter ".swiss" kann ab Herbst 2015 beantragt werden; bis dann sind keine Reservationen möglich. Reservierungsangebote von dritten Leistungserbringern sind somit ohne Gewährleistung und verpflichten nur Letztere. Die Antragsteller müssen einen direkten Bezug zum Land nachweisen. Weitere Informationen zur neuen Domain ".swiss", namentlich zu den Fristen, Bedingungen und dem Registrierungsverfahren, finden sich auf der vom BAKOM geschaffenen Website www.dotswiss.ch.
Mit der Möglichkeit, Namen in diesen neuen generischen Top-Level-Domains (gTLDs) zu registrieren, können Unternehmen und andere Körperschaften ihre Sichtbarkeit im Internet erhöhen. Diese müssen allerdings auch dafür sorgen, dass sie gegen die unbefugte Nutzung ihrer Marke oder Benennung durch Dritte (Cybersquatting) geschützt sind. Das BAKOM empfiehlt Unternehmen und Organisationen deshalb, die mit diesen neuen Erweiterungen verbundenen Risiken und Chancen genau zu evaluieren.
Nach dem Entscheid der ICANN, neue Internetdomains der ersten Ebene zu schaffen, sind in der ersten Bewerbungsperiode, die im Frühjahr 2012 zu Ende gegangen ist, Umsetzungsprojekte eingereicht worden, deren aktueller Stand auf der Website der ICANN ersichtlich ist.
Die ICANN hat noch keine weitere Periode festgelegt, in der Bewerbungen für die Schaffung neuer gTLDs eingereicht werden können. Die Schweiz und ihre Verwaltung sind weder in das Erstellungsverfahren neuer gTLDs noch in die Evaluation der Bewerbungen eingebunden. Der Bund kann sich jedoch gegen eine Bewerbung stellen, wenn er der Ansicht ist, dass das nationale öffentliche Interesse auf dem Spiel steht. Wenn es um die Interessen von Privatpersonen geht, kann nur die in ihren Rechten verletzte Partei mittels der von der ICANN definierten Verfahren oder durch Klage vor der zuständigen staatlichen Gerichtsbarkeit dagegen vorgehen. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), das den Bund im beratenden Regierungsausschuss der ICANN (Governmental Advisory Committee) vertritt, hat den Auftrag, die Wirtschaftskreise und andere Betroffene regelmässig über die jüngsten Entwicklungen in diesem Projekt zu informieren.
Medienkontakt:
Telefon: +41 58 460 55 11
info@bakom.admin.ch
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nimmt Aufgaben im Bereich der Medien, des Fernmelde- und Postwesens sowie der Informationsgesellschaft in der Schweiz wahr.
Es sorgt für eine stabile und fortschrittliche Kommunikationsinfrastruktur, schafft Grundlagen für einen starken Medienplatz Schweiz und koordiniert die Umsetzung der Strategie "Digitale Schweiz".
Das Amt bereitet die Entscheide des Bundesrates, des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor. Auch auf internationaler Ebene ist das BAKOM tätig.
Bundesamt für Kommunikation BAKOM (Firmenporträt) | |
Artikel '.swiss und andere neue Domain-Endungen bald verfügbar...' auf Swiss-Press.com |
Humanitärer Bedarf nimmt zu, staatliche Unterstützung nimmt ab
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