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Finanzausgleich: Starker Anstieg der Ausgleichszahlungen 2027



Eidg. Finanzverwaltung EFV


09.06.2026, Bern - Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat die Ausgleichszahlungen der Kantone für das Jahr 2027 ermittelt. Insgesamt steigen die Zahlungen gegenüber dem Vorjahr um 527 Millionen Franken auf 6,9 Milliarden Franken. Hauptgrund ist das deutliche Wachstum des Ressourcenausgleichs: Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone steigen um 540 Millionen oder 10,5 Prozent auf insgesamt 5,7 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert. Die grösste Zunahme des Ressourcenindexes verzeichnen die Kantone Zug, Genf und Schaffhausen. Die Kantone Thurgau und Obwalden verzeichnen den grössten Rückgang des Ressourcenindexes. Die Berechnungen werden den Kantonen zur Stellungnahme unter­breitet.


Die Finanzausgleichszahlungen belaufen sich im Jahr 2027 auf insgesamt 6,9 Milliarden Franken, das sind 527 Millionen mehr als 2026. Davon entfallen 5,7 Milliarden Franken auf den Ressourcenausgleich und 0,9 Milliarden Franken auf den Lastenausgleich. Die Zahlungen für temporäre Massnahmen betragen 0,3 Milliarden. Insgesamt trägt der Bund 66 Prozent der Zahlungen, die übrigen 34 Prozent entfallen auf die Kantone.

Ressourcenausgleich – Ausgleichszahlungen steigen um mehr als 10 Prozent
Das zentrale Element beim Ressourcenausgleich ist die Garantie der Mindestausstattung in der Höhe von 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Massgebend für die Berech­nung des Ressourcenausgleichs 2027 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2021, 2022 und 2023. Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone steigen im Vergleich zum Vorjahr um 540 Millionen oder 10,5 Prozent auf insgesamt 5,7 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert. Der Anstieg resultiert zu zwei Fünfteln aus dem Zuwachs der Steuer­einnahmen, welche für die betragsmässige Bestimmung der Mindestausstattung massgebend sind (211 Mio.). Die anderen drei Fünftel ergeben sich aus der Zunahme der Disparitäten zwischen den Kantonen, welche an der Veränderung der Ressourcenindizes der Kantone gemessen werden (328 Mio.).

Der Ressourcenindex 2027 steigt gegenüber 2026 bei 10 Kantonen an, bei 16 Kantonen ist er rückläufig. Die grössten Zunahmen entfallen auf die Kantone Zug (+12,8 Indexpunkte), Genf (+9,2 Indexpunkte) und Schaffhausen (+8,0 Indexpunkte). Den grössten Rückgang des Ressourcenindex verzeichnen die Kantone Thurgau (-2,9 Indexpunkte) und Obwalden (-1,8 Indexpunkte). Alle Kantone mit einem Ressourcenindex unter 70 Punkten erreichen nach Ressourcenausgleich die garantierte Mindestausstattung von 86,5 Indexpunkten. Im Jahr 2027 sind das die Kantone Jura, Wallis, Uri und Solothurn.

Lastenausgleich steigt leicht an
Der vom Bund finanzierte Lastenausgleich beträgt 2027 insgesamt 915 Millionen Franken. Die Zunahme von 5 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr ist auf die Anpassung der ordentlichen Beiträge an die Teuerung (+0,6 Prozent) zurückzuführen.

Temporäre Massnahmen
Beim Übergang zum neuen Finanzausgleichssystem 2008 wurde der Härteausgleich eingeführt. Die Zahlungen von Bund und Kantonen werden seit 2016 um jährlich 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert. Im Jahr 2027 sinkt der Härteausgleich deshalb um 17 Millionen Franken auf 140 Millionen Franken.

Der Bund leistet in den Jahren 2024 bis 2030 Ergänzungsbeiträge von jährlich 180 Millionen Franken zur Milderung der Auswirkungen der Anpassungen des Ressourcenausgleichs im Rahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF). Im Jahr 2027 fliessen die Beiträge in die Kantone Wallis, Graubünden und Freiburg.

Anhörung bei den Kantonen
Der Bericht wird den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) wird an ihrer Plenarversammlung vom 25. September 2026 zu den Berechnungen Stellung nehmen und dem Eidgenössischen Finanzdepartement Bericht erstatten. Im Rahmen der Anhörung sind noch Änderungen an den vorliegenden Zahlen möglich. Danach wird der Bundesrat die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich entsprechend anpassen und auf den 1. Januar 2027 in Kraft setzen.

Die Ausgleichsgefässe
Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Res­sourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Die Mindestausstattung ist gesetzlich geregelt und beläuft sich auf 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Der Ressourcenausgleich wird durch den Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) und die ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.

Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lasten­ausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.

Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Über­gang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er ist bis maximal 2034 befristet. Seit 2016 werden die Beiträge von Bund und Kantonen jährlich um fünf Prozent des Anfangsbetrags reduziert. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementspre­chend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.

Die Ergänzungsbeiträge sollen die negativen Auswirkungen der Anpassungen des Ressour­ cenausgleichs im Rahmen der STAF mildern. Der Bund stellt dazu in den Jahren 2024 bis 2030 jährlich 180 Millionen Franken zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt an ressourcen­schwächere Kantone und richtet sich nach den massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons im Jahr 2023.


Kontakt:
Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren
Peter Mischler
Generalsekretär
+41 31 320 16 30
peter.mischler@fdk-cdf.ch

Eidgenössische Finanzverwaltung
Michael Girod
+ 41 58 465 41 41
media@efv.admin.ch


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Eidg. Finanzverwaltung EFV:

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) ist für den Voranschlag, den Finanzplan und die Rechnungslegung verantwortlich, beurteilt die ausgabenwirksamen Vorhaben aller Departemente, entwickelt finanzpolitische Konzepte (so z.B. das Finanzleitbild, die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Schuldenbremse), ist für die Statistik der öffentlichen Haushalte der Schweiz zuständig und führt den bundesstaatlichen Finanzausgleich.

Sie stellt die ständige Zahlungsbereitschaft des Bundes sicher und ist für die Mittelbeschaffung und Anlagen am Geld- und Kapitalmarkt verantwortlich.


Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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